abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du 
Aktuelle Eilmeldungen

TV: Kabelfernsehen wird Mietersache. Jetzt handeln!
Deine Störung ist nicht dabei? Dann nutz unseren Störungsfinder!

1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

EU-Roaming
CvZ1
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo in die Runde,

 

hatte gerade meine Tochter am Telefon, ziemlich aufgelöst Verlegener Smiley: Sie ist ziemlich genau seit vier Monaten als Erasmusstudentin in Italien (hatte das auch beim Vertragsabschluss Ende 2021 angekündigt. Antwort damals im Shop: Normalerweise passiert da garnichts. Schlimmstenfalls kommt zwei Wochen vor der Abschaltung eine SMS. Dann halt an Vodafone wenden.) Überraschung heute: Nutzung des Datenvolumens nach Ankündigung heute am selben Tag nicht mehr möglich Smiley (wütend)

 

Beim Googeln habe ich gefunden: "Wenn der Tarif inner­halb von vier Monaten den über­wiegenden Teil der Zeit im Ausland genutzt wurde, ist der Anbieter berech­tigt, vom Kunden einen Nach­weis für die zukünf­tige Haupt­nutzung im Inland zu verlangen."

 

Das wäre auch kein Problem, Sie ist an Ihrer Uni in Deutschland eingeschrieben und wird auch in sechs Wochen wieder auf Dauer dort sein.

 

Hat jemand eine Idee, wie man sich da an VF wenden kann? Wir hätten immerhin neben ihrem Laufzeitvertrag noch Kabelanschluss, Telefon + Internet und 3 x CallYa als Argument, die sicherlich zur Disposition stehen, wenn es bei der Abschaltung des Roamings bleibt ...

 

Danke im Voraus für Tipps!

 

Viele Grüße

 

Christian

 

@CvZ1 Beitrag in das passende Board verschoben. 

11 Antworten 11

Selbst mit "stabiler Bindung" kommst du bei einem 6-monatigen Auslandsaufenthalt nicht weiter.

Denn beim Auslandssemester hast du ja eben keinen Nachweis über die "heimische" Teilnahme - sondern wirst dafür ja gerade freigestellt und musst i.d.R. auch nicht den kompletten Semesterbeitrag bezahlen.

 

EU-Roaming ist halt nicht dafür gedacht, dass man als Student damit 6 Monate kostenlos im Ausland arbeiten kann - sondern nur für die kurzzeitige Nutzung (Urlaub / Dienstreise).

 

Bei Grenzgängern gibt es im objektiven Verfahren übrigens einen Vorteil - jeder Tag, an dem die SIM im Heimatnetz eingebucht ist, wird bei der 4-Monats-Regel nicht als Tag im Ausland gewertet. Wer also morgens zur Arbeit über die Grenze fährt und Abends zurück nach Hause fährt, gilt als den ganzen Tag im Inland gewesen, selbst wenn damit die überwiegende Nutzung während der Arbeitszeit im Ausland erfolgte. Damit spart man sich das Anfordern der Nachweise bei Grenzgängern und macht denen das Leben deutlich einfacher.


@CvZ1  schrieb:

Der Telefonkontakt zu Vodafone hat übrigens ergeben, dass die Vorankündigung tatsächlich unterblieben ist.


Die Vorankündigung kommt i.d.R. per SMS - da wüsste ich nicht, wie der Hotline-Mitarbeiter das erkennen will, ob dort eine automatische SMS verschickt wurde. Denn m.W. haben die Hotline-MA gar keinen Einblick in die SMS...