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am 24.10.2022 10:59
Hallo zusammen,
ich muss leider jetzt diesen Weg gehen, ich bin mit meinem Latein am Ende.
Am 18.08 über samsung.de ein Handy mit Vodafonevertrag bestellt. Am 19.08 in der Früh die Bestellung storniert, da im Samsungaccount einige falsche Daten eingetragen waren- Bestätigunsmail über Storno von Samsung bekommen. Am gleichen Tag die Bestellung mit richtige Daten wieder über Samsung.de abgeschlossen, VideoIdent für den Vertrag gemacht - Handy und SIM-Karte bekommen.
Erste Abbuchung - am 10.10.2022 2 mal den Betrag 101,27 ( also 7-8 Wochen später). Vodafone angerufen, der Kollege meint, bekommen alles zurück, Frage ich, wieso wurde den doppelt abgebucht, obwohl ich kein VideoIdent gemacht hab und nichts digital oder nichtdigital unterschriebn habe, keine Sim.-Karte bekommen habe, weiss er nicht. Es vergingen zwei Wochen, nichts passiert, wieder Vodafone angerufen, die Kollegin am anderen Ende, war recht geschockt, habe ich wieder gefragt, auf welcher Grundlage 2 x mal abgebucht worden ist, wenn kein Vertragsabschluss für die erste Bestellung stattfand, ohne Unterschrift und Vodafone keine 2x Sim-Karten rausgeschickt hat und ich keine 2 Handys bekommen hab. Kollegin verwies auf ein Onlineformular. Auch Samsung angeschrieben, Storno fand statt, Sie wissen nicht, wieso Vodafone diese Vorgehensweise an den Tag legt. Am Mittwoch habe ich nun Termin beim Rechtsanwalt, es handelt sich wohl um xxx(?) denn es wurden keine zwei Verträge abgeschlossen ( nur für den zweiten habe ich Video-Ident gemacht und digital unterschrieben) und Vodafone hat auch keine zwei SIM-Karten ausgeliefert.
MfG
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am 25.10.2022 19:55
Hallo @Kiga1902 !
Du hast über Samsung.de abgschlossen. Somit ist Samsung dein alleiniger Ansprechpartner und sowohl für den fehlerhaften Bestellprozess als auch für die Umsetzung der Stornierung verantwortlich. Ich würde mich dort nicht abwimmeln lassen. Es ist die Aufgabe von Samsung die korrekte Stornierung umzusetzen und nicht deine als Kunde von Samsung. Dazu benötigst du sicherlich keinen juristischen Beistand.
