Ich schreib nichts mehr zu diesem Thema.
Unerträglich dieses rumwinden, was die Kundin gesagt haben könnte.
Was lernt man als erstes, wenn es um das Zustandekommen eines Vertrages geht?
Dass dafür zwei übereinstimmende WE erforderlich sind. Ein "ich schau es mir mal an", erfüllt dies sicherlich nicht. Auch der Hinweis auf ein Widerrufsrecht ändert nichts daran, denn ein Widerruf kommt ja nur in Frage, wenn es einen Vertrag gibt. Also sind diese ganzen "vielleicht hat" absolut nichts sachdienliches Ende!