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Statt Anbieterwechsel wurde Neuvertrag gemacht. (2017)
Meo
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Moin,
ich habe bei ihnen angezeigt dass ihre Mitarbeiter und Kollegen in 2017 (Zweitausendsiebzehn) statt eines Anbieterwechsels einen Neuvertrag gemacht haben.
In etlichen Telefonaten mit Kollegen von Vodafone wurde mir versichert dass alles geregelt wird!

Der Verkäufer erhielte wohl mehr Provision, so die Aussage von einem ihrer Kollegen.


Es ist nichts passiert, im Gegenteil. Sie schreiben mir Briefe auf die ich nicht antworten kann. "Ich soll meine alte Rufnummer vom DSL Vertrag (aus 2017) auf Kabel übertragen. Nur haben sie mir in 2017 schon eine neue Rufnummer für Kabel gegeben. Soll ich ernsthaft meine heutige Telefonnummer ändern auf eine DSL Nummer die ich seit 2017 gar nicht mehr nutze und den es gar nicht mehr geben dürfte?

Alle zugesagten Erstattungen wären damit hinfällig wenn ich nicht das Kontaktformular ausfülle mit dem Antrag auf Rufnummernübernahme. (4 Jahre Rückwirkend)

 

So geht das nicht!

 

Mein DSL Vertrag sollte per Anbieterwechsel in 2017 auf einen Kabelvertrag geändert werden!

Das war die einzig geschlossene Vereinbarung.

Diese Kabelqualität (200Mbit) gab es aber an meinem Wohnort noch gar nicht!!!
Die Reklamation hatte insgesamt ca. 2 Jahre gedauert.

(Download Geschwindigkeit in der Regel ca. 1-6 MBit, statt 200MBit) 


Gleichzeitig wurde und wird immer wieder noch, und fleißig DSL und KABEL gleichzeitig abgebucht.!

Das nun mittlerweile seit 4 (Vier) Jahren.

 

Ich hatte ihnen die Möglichkeit gegeben das zu regeln.

Und jeder Kollege der mich anrief sagte es auch zu. Nur bis heute ist nichts passiert!

 

Komplette Rückerstattung der unrechmäßigen Abbuchungen!

Das wäre auch so weit klar, und liegt in der Fachabteilung nur dass es 2 Unterschiedliche Gutschriften wären da ja die Mwst. durch Corona geändert wurde.

 

Nichts, gar nichts ist passiert!

 

Ich wende mich nun auf diesem Weg an  die Öffentlichkeit .

Leider geht es wohl nicht anders?

 

Was schlagen sie vor?

 

Aus Hamburg,

Meo

19 Antworten 19

Liegt der Auftragsbestätigung nicht sogar schon das Antragsformular mit dem Verweis "Ausfüllen und zurückschicken, weil sonst der DSL-Vertrag nicht beendet werden kann" bei? Mir war zumindest so...

@Díaz_de_Vivar Damit hier eine Hämmung eingetreten wäre, müsste sich die Sache aber schon fast diese 4 Jahre hinziehen - das bezweifele ich mal ganz stark.

 

 @Meo 

Wie gesagt - ich kenne Situationen, in denen die parallele Nutzung eines DSL- und eines Kabelvertrages gleichzeitig für erhöhte Ausfallsicherheit genutzt wird. Manch andere Leute nutzen zwei getrennte Internetverträge für Privates und HomeOffice (z.T. auch, weil der Arbeitgeber dann einen speziellen Router stellt).

Insofern ist sowas nicht ungewöhnlich, dass jemand sowohl DSL- als auch gleichzeitig einen Kabelvertrag haben will.

 

Zum Thema "ohne das ich was unterschrieben habe" mal ganz allgemein:

Verträge bedürfen nicht zwingend einer Schriftform mitsamt Unterschrift - du kannst Verträge auch online oder per Telefon, ohne jegliche Unterschrift, abschließen. Für die Kündigung bedarf es jedoch mindestens der Textform (z.B. E-Mail, Kontaktformular, aber auch Fax oder Brief).

 

Da der CCA von Vodafone-Kabel eine (mündliche) Kündigung nicht in deinem Namen an Vodafone-DSL übermitteln kann - denn woher soll Vodafone DSL wissen, dass du es warst, der wirklich den Wechsel beim "neuen" Anbieter [egal ob das Vodafone Kabel oder auch ein anderer Anbieter wie z.B. die Telekom wäre] in Auftrag gegeben hat - bedarf es halt für den Anbieterwechsel dem ausgefüllten Anbieterwechselformular mit deiner Unterschrift. Dieses Verfahren ist auch seitens der Bundesnetzagentur vorgesehen - meines Wissens gibt es sogar ein Musterformular der Bundesnetzagentur dafür, welches die Anbieter nutzen sollen, um Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Wechselaufträgen zu vermeiden.

 

Und wie gesagt - du hättest den DSL-Vertrag nicht selbst kündigen müssen - aber du hättest VF Kabel über das Anbieterwechselformular zu eben jener Kündigung im Rahmen der Rufnummernübertragung bevollmächtigen müssen - und das geht nunmal nur mit Unterschrift auf Papier...


@reneromann  schrieb:

Und wie gesagt - du hättest den DSL-Vertrag nicht selbst kündigen müssen - aber du hättest VF Kabel über das Anbieterwechselformular zu eben jener Kündigung im Rahmen der Rufnummernübertragung bevollmächtigen müssen -

 

Ja, das mag sein. So etwas habe ich aber nicht bekommen!

Es wurde niemals ein Anbieterwechsel gemacht!

 

Es wurde einfach ein Neuvertrag gemacht!

Beweis:  Auf DSL gab es Telefonnumer A und auf Kabel gab es dann Telefonnumer B.

Sonst wäre die Telefonnummer übertragen worden oder ich hätte dem zustimmen müssen.

Mal abgesehen davon dass ich weder die eine noch die andere Telefonnummer je benutzt habe..

 

 


 


@Meo  schrieb:

@reneromann  schrieb:

Und wie gesagt - du hättest den DSL-Vertrag nicht selbst kündigen müssen - aber du hättest VF Kabel über das Anbieterwechselformular zu eben jener Kündigung im Rahmen der Rufnummernübertragung bevollmächtigen müssen


Ja, das mag sein. So etwas habe ich aber nicht bekommen!

Es wurde niemals ein Anbieterwechsel gemacht!

 

Es wurde einfach ein Neuvertrag gemacht!


Es handelt sich bei Anbieterwechseln IMMER um Neuverträge! Egal ob nun Vodafone DSL -> Vodafone Kabel oder auch von einem anderen Unternehmen zu Vodafone.

 

Der Anbieterwechsel besteht in der Übertragung der Rufnummer mitsamt der Kündigung des Altanschlusses - dafür muss aber das Anbieterwechselformular ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Damit dann halt auch klar ist, dass der Inhaber des Altanschlusses dies auch genau so will.

 


@Meo  schrieb:

Beweis:  Auf DSL gab es Telefonnumer A und auf Kabel gab es dann Telefonnumer B.


Dein Beweis zieht nicht - auch bei einem Anbieterwechsel bekommst auf auf dem Kabelanschluss bis zur Rufnummernportierung (weil die bei externen Anbietern an der Laufzeit des Altvertrages hängt, die Vodafone nicht kennen kann; bei Vodafone-internem Wechsel hängt dies an der Rückmeldung der erfolgreichen Einrichtung des Kabelanschlusses) immer eine (temporäre) neue Rufnummer zugeteilt - diese wird jedoch ggfs. nachträglich durch die zu portierende(n) Rufnummer(n) ersetzt.

 


@Meo  schrieb:
Sonst wäre die Telefonnummer übertragen worden oder ich hätte dem zustimmen müssen.

Genau darum geht es doch in dem Anbieterwechselformular, dass du hättest zurückschicken müssen - eben genau um diese Zustimmung zur Übertragung der Rufnummern und Kündigung des Altanschlusses.

 


@Meo  schrieb:

Mal abgesehen davon dass ich weder die eine noch die andere Telefonnummer je benutzt habe..


Das ist vollkommen egal...

@reneromann 

 

Es kann doch nicht sein dass ein so tolles Unternehmen mit mir macht was es möchte, oder etwas doch?

Es wurde kein Anbieterwechsel gemacht, sondern Neuvertrag!

 

Verkauft am Telefon alles ohne Unterschrift.

Was schlägst du vor?


@Meo  schrieb:

@reneromann 

 

Es kann doch nicht sein dass ein so tolles Unternehmen mit mir macht was es möchte, oder etwas doch?

Es wurde kein Anbieterwechsel gemacht, sondern Neuvertrag!


Und nochmal, auch wenn ich mich wiederhole:

Es gibt keine Anbieterwechselverträge - es gibt ausschließlich Neuverträge!

 

Der Anbieterwechsel muss immer über das Wechselformular eingeleitet werden - dabei wird dann der alte Vertrag gekündigt -UND- die Rufnummern auf den (vorher abgeschlossenen) Neuvertrag "aufgebucht".

 


@Meo  schrieb:

Verkauft am Telefon alles ohne Unterschrift.


Was auch im Rahmen der Regelungen zu Fernabsatzgeschäften absolut legitim ist.

Du hast ja damals auch eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen, hättest den Auftrag auch widerrufen können, wenn dir dort irgendwas nicht gefallen hätte...

 


@Meo  schrieb:

Was schlägst du vor?


Erst einmal mich an die eigene Nase fassen und fragen, warum es mir über 4 Jahre nicht aufgefallen ist, dass ich Rechnungen doppelt bezahle. Und dann freundlich nachfragen, ob der DSL-Vertrag zumindest zu sofort beendet werden kann. Aber rückwirkend - insbesondere bei der langen Zeit - wird da nichts mehr zu holen sein.

 

Hingegen würde ich nicht auf die Idee kommen, andere für meine eigene Dummheit, 4 Jahre lang meine Rechnungen und Kontoauszüge nicht zu kontrollieren, verantwortlich zu machen - das würde ich eher als Lehrgeld und Denkzettel für meine eigene Dummheit verbuchen...

 

Du hast halt auch gewisse Pflichten aus den Verträgen - u.a. zur unverzüglichen Rechnungskontrolle. Wenn du dem nicht nachkommst und zeitnah Einwände gegen die Rechnungen erhebst, gelten diese, spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist, als endgültig genehmigt.

@Meo 

Widerlege meine Argumentation in der Sache. Wer seine bestehenden Verträge  bei zwei verschiedenen Unternehmen - inklusive die Bedingungen  fuer einen Anbieterwechsel - nach 4 Jahren nicht gruendlich gelesen  hat - sollte erst einmal seine Hausaufgaben  machen. 

@reneromann 

 

Wer gibt dir das Recht mich als Dumm zu bezeichnen?

 

Das Internet ist kein Rechtsfreier Raum!

@Meo Niemand hat dich hier als dumm bezeichnet. Du allein schreibst hier das Wort. Und jetzt bitte ich dich, bei allem Verständnis für deinen Unmut, dich sachlich und nicht polternd zu äußern. Schließlich willst du Hilfe, die wirst du so wohl eher nicht so schnell bekommen. Bis ein:e Mod sich meldet, kann es einige Tage dauern.


@Meo  schrieb:

@reneromann 

Wer gibt dir das Recht mich als Dumm zu bezeichnen?


Ich habe geschrieben, wenn MIR die Sache passiert wäre, würde ich ich aufgrund meiner EIGENEN Dummheit an die eigene Nase fassen. Denn du hast mich vorher explizit gefragt, was ich in der Sache machen würde.

Eine Aussage über deine Person habe ich damit jedoch nicht getroffen.