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Sonderkündigung wegen dauerhafter Störung
Monkri
Smart-Analyzer
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Guten Tag, 

wir (Baden-Württemberg) haben nun seit dem 01.08.2022 dauerhaft 70%-100% Paketverlust (direkt vom Router gemessen). Die Nutzung des Internets ist somit nich mehr möglich. 

Es sollte eine Wartung vom 01-04.08 stattfinden, aber anstelle das Problem zu lösen wurde es dadurch nur noch schlimmer. Im Kundensupport kann man wohl die Historie nicht einsehen und gibt mir die verschiedensten Aussagen. Tickets wurden mehrfach eröffnet zudem liegt eine Großraumstörung vor. Es sind wohl viele haushalte betroffen und trotzdem tut sich nichts nach 2 Wochen...

 

Da wir keine Aussage bekommen wann das Problem behoben sein soll und der Support wirdklich unterste Schublade ist, würden wir gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Welche Informationen benötigen Sie hierfür und wo kann ich diese eingeben?

Da wir für das gezahle Geld keine Leistung erhalten, wie können wir eine Rückerstattung einleiten?

 

Viele Grüße,

 

 

11 Antworten 11

@Torsten  schrieb:

@fama21Die Widerrufsfrist beginnt in dem Moment, in dem die Widerrufsbelehrung empfangen wird und die wird schon seit geraumer Zeit deutlich vor dem Willkommensbrief/der Auftragsbestätigung verschickt.


@Torsten das kann ich leider so nicht stehen lassen 😉

eigentlich würde ich sagen, dass das lesen der widerrufsbelehrung ausreicht. der exakte wortlaut ist, aus meiner in nrw: 

scan.jpg

 

entscheidend ist also nicht der tag der bestellung, sondern der tag der vertragsabschluss. und der vertrag kommt erst dann zustanden, wenn der anbieter die technsiche verfügbarkeit udn die boniätt überprüft hat (also nicht mit der bestellung), sondern mit der auftragsbestätitung und dem willkommensbrief. 

 

ähnlich wie ich auch die nrw justiz: https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/widerruf/index.php#:~:text=dauerhaften%20Datentr%C3%A.... und die noch klarer und im widerspruch zu deiner aussage die verbraucherzentrale: 
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtaus....

ich hab den wichtigen passus mal hier reinkopiert
14tage-min.jpg

- Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten! 😉
- Daumen hoch, wenn ich helfen konnte. Sterne sind für mich völlig uninteressant.
- she/her: interessiert an Politik, Gesellschaft, Wissenschaft, der Welt, Kulturen, Sprachen, ...

Ganz so einfach ist es nicht. Dreh- und Angelpunkt ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dies kann (und ist in der Regel auch) die Auftragsbestätigung sein, denkbar sind auch andere Konstellationen. Immer gilt: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Zur Weiterbildung über das Wesen eines Vertrags empfehle ich z.B.

https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/privatrecht/Kapitel6.pdf

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/ws05_06/der_vertragss...

Der Vertragsschluss - Jura Individuell

Ob es der Willkommensbrief ist müsste man entscheiden, welchen Wortlaut er hat.

Die Aussage von @Torsten müsste lauten: Die Widerufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher über seine Rechte informiert wurde. Ein Blick ins Gesetz fördert meist die Rechtssicherheit § 356 BGB - Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen... - dejure.org