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am 13.08.2022 09:10
Guten Tag,
wir (Baden-Württemberg) haben nun seit dem 01.08.2022 dauerhaft 70%-100% Paketverlust (direkt vom Router gemessen). Die Nutzung des Internets ist somit nich mehr möglich.
Es sollte eine Wartung vom 01-04.08 stattfinden, aber anstelle das Problem zu lösen wurde es dadurch nur noch schlimmer. Im Kundensupport kann man wohl die Historie nicht einsehen und gibt mir die verschiedensten Aussagen. Tickets wurden mehrfach eröffnet zudem liegt eine Großraumstörung vor. Es sind wohl viele haushalte betroffen und trotzdem tut sich nichts nach 2 Wochen...
Da wir keine Aussage bekommen wann das Problem behoben sein soll und der Support wirdklich unterste Schublade ist, würden wir gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Welche Informationen benötigen Sie hierfür und wo kann ich diese eingeben?
Da wir für das gezahle Geld keine Leistung erhalten, wie können wir eine Rückerstattung einleiten?
Viele Grüße,
16.08.2022 10:54 - bearbeitet 16.08.2022 10:55
@Torsten schrieb:@fama21Die Widerrufsfrist beginnt in dem Moment, in dem die Widerrufsbelehrung empfangen wird und die wird schon seit geraumer Zeit deutlich vor dem Willkommensbrief/der Auftragsbestätigung verschickt.
@Torsten das kann ich leider so nicht stehen lassen 😉
eigentlich würde ich sagen, dass das lesen der widerrufsbelehrung ausreicht. der exakte wortlaut ist, aus meiner in nrw:
entscheidend ist also nicht der tag der bestellung, sondern der tag der vertragsabschluss. und der vertrag kommt erst dann zustanden, wenn der anbieter die technsiche verfügbarkeit udn die boniätt überprüft hat (also nicht mit der bestellung), sondern mit der auftragsbestätitung und dem willkommensbrief.
ähnlich wie ich auch die nrw justiz: https://www.justiz.nrw.de/BS/Verbraucherschutz/widerruf/index.php#:~:text=dauerhaften%20Datentr%C3%A.... und die noch klarer und im widerspruch zu deiner aussage die verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/von-widerruf-bis-umtaus....
ich hab den wichtigen passus mal hier reinkopiert
am 16.08.2022 18:19
Ganz so einfach ist es nicht. Dreh- und Angelpunkt ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dies kann (und ist in der Regel auch) die Auftragsbestätigung sein, denkbar sind auch andere Konstellationen. Immer gilt: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Zur Weiterbildung über das Wesen eines Vertrags empfehle ich z.B.
https://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/fakultaeten/sowi_lehrstuehle/privatrecht/Kapitel6.pdf
Der Vertragsschluss - Jura Individuell
Ob es der Willkommensbrief ist müsste man entscheiden, welchen Wortlaut er hat.
Die Aussage von @Torsten müsste lauten: Die Widerufsfrist beginnt nicht, bevor der Verbraucher über seine Rechte informiert wurde. Ein Blick ins Gesetz fördert meist die Rechtssicherheit § 356 BGB - Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen... - dejure.org
23.07.2024 12:55 - bearbeitet 23.07.2024 12:56
ich habe seid monaten eine störung aber alle sagen die leitung sei in ordnung das stimmt nicht wenn es diese woche nicht geklärt wird werde ich die verbraucherzentrale melden und anwalt einschalten bis jetzt keinerlei gutschriften mir reichts
am 23.07.2024 13:09
Bist du Archäologe, oder warum gräbst du Dinos aus?
Im übrigen gibt es hier schon lange keinen individuellen Support mehr.
Wende dich an einen offiziellen Kanal:
https://forum.vodafone.de/t5/Vodafone-News/Dein-Kontakt-zu-Vodafone/m-p/1912292
am 23.07.2024 13:15
oh ok danke
am 23.07.2024 15:06