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Neuen Vertrag im Media-Markt gemacht, und aufeinmal 5 Monate doppelt zahlen?
KoKoKwIn
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

kurz zur Situation habe einen Vodafone CableMax1000 Vertrag der jetzt nach Vertragsabschluss regulär zum 04.03.2022 gekündigt wurde.

 

Das Problem daran, der Mitarbeiter bei Media-Markt bei dem ich den Vertrag abgeschlossen habe (was ich übrigens nie wieder tun werde dort), hat scheinbar komplett willkürlich ein Startdatum des Vertrags zum Ende November gewählt.

 

Durch den neuen Vertrag dort, sollte ich mit einem Downgrade 10 € monatlich sparen + einen 100 € Gutschein bei Media-Markt bekommen (nach erster Rechnung).

Klang alles ganz gut, bin aber natürlich davon ausgegangen das der neue Vertrag erst startet, wenn der alte endet.

 

Habe schon einige male beim Vodafone-Support angerufen, und um Widerruf/Stornierung/Versetzung des Startdatums des Vertrags gebeten. 

 

Das Ergebnis, dessen bin ich mir auch selber bewusst... ich habe es unterschrieben mit dem Startdatum welches keinen Sinn ergibt (wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht)... ist aber völlig rechtens.

 

Bin jetzt natürlich sehr unzufrieden... hat jemand noch eine Idee? Würde den Vertrag ja gerne weiterlaufen lassen bzw. den neuen... aber halt nicht beide gleichzeitig.

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Nur die schriftliche Auftragsbestätigung vom MM-Mitarbeiter habe ich bisher erhalten.

Dort steht halt drauf Ende November. 

KoKoKwIn
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Niedersachsen.. das wäre wirklich super.

Gebe zu das ich vllt. auch ein bisschen blöd/leichtgläubig war... aber in Wirklichkeit war ich treuer Kunde und dachte beim selben Anbieter dem ich schon Jahre lang treu bin einfach einen Vertragswechsel zu machen.

Steht dann da was drauf das der alte Vertrag auch gekündigt wird, oder wird nur der NEUE Vertrag dort erwähnt?

Der alte ist kein Stück erwähnt.. die haben einfach einen neuen gemacht und paralell den alten selbst gekündigt per Kontaktformular.

(und angeblich hat der MA das richtige Kündigungsdatum für die Kündigung einsehen / errechnen können + das als Vertragsdatum genommen)

Du hast ja selber einen neuen Vertrag unterschrieben. Das steht wahrscheinlich auch so auf den unterschriebenen blättern drauf...

 

Dich hätte ves stutzig machen müssen das da der alte Vertrag nicht aufgeführt ist

Stephan
Moderator:in
Moderator:in

Hi KoKoKwIn,

 

oh, je: das ist jetzt natürlich etwas verzwickt. Wenn im Shop unterschrieben, war es das eigentlich. Aber das hast du ja schon zu lesen bekommen.

 

Versprechen kann ich noch nichts, aber anschauen können wir uns das gerne einmal.

 

Schicke mir bitte dazu eine private Nachricht mit folgenden Angaben:

 

- Vor- und Zuname

- vollständige Adresse

- Geburtsdatum

- Kundennummer (alt & neu)

- E-Mailadresse

- Link dieses Beitrages

 

Bitte melde Dich nochmal kurz hier, wenn Du die PN geschickt hast.

 

Gruß

Stephan

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Warten wir mal ab, vielen Dank.

PN ist gerade raus.

Thomas
Moderator:in
Moderator:in

Hallo KoKoKwIn,

 

ich habe mir das jetzt angeschaut. Der Vertrag wurde am 29.05. bei uns im System angelegt und die Auftragsbestätigung verschickt. Ein Widerruf wäre so oder nicht möglich gewesen, da der Vertrag im Handel geschlossen wurde. Da können wir dann leider auch nichts mehr machen.

 

Grüße

Thomas

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haegar2609
SuperUser
SuperUser

@KoKoKwIn , dann hat dich der Vertriebler vom MM arglistig getäuscht. Wäre dann ein Fall für den Anwalt. Wenn du die Personalien von dem Vertriebler hättest, könntest du gegen ihn vorgehen, zumindest die 5 Monate Doppelzahlung wieder zurückholen. Das alles würde dich aber wahrscheinlich mehr kosten, als jetzt die 5 Monate doppelt zu zahlen. Selbst wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre es fraglich, ob die für den Fall eine Deckungszusage erteilen würden.

Ich bin kein Mitarbeiter von Vodafone und kämpfe mit ähnlichen Problemen, die ihr anderen Kunden auch habt! Und bitte keine Anfragen über PN stellen!

@haegar2609 

Vertragsbeginn sollte ja aus den Auftragsunterlagen und der schriftlichen Auftragsbestätigung hervorgehen. Hier besteht schon eine Mitwirkungspflicht, ob der Vertragsbeginn so gewünscht ist. In diesem Fall der Abgleich mit dem bestätigten Kuendigungsdatum. Ein Verkäufer ist kein unabhängiger Berater, den man beauftragt hat und diesbezüglich andere Sorgfaltspflichten haette. Werden keine Unterlagen ausgehändigt (No Go) und kommt auch keine schriftliche Auftragsbestätigung an, sollte man da schon zeitnah intervenieren.

 

10 Monate vor Ablauf des alten Vertrages einen neuen abzuschließen, war jetzt auch nicht die beste Idee.