Frage
Antwort
Lösung
am 06.11.2021 13:59
Moin Moin,
habe mal ne Frage zur monatlichen Kündigungsfrist, die seit Oktober für Verträge gilt deren MVLZ bereits abgelaufen ist.
Ich habe mein Zusatzpaket VF Premium HD bereits gekündigt und die KDG ist zu Januar 2023 bestätigt.
Ist es möglich, dass dieser Vertrag auch monatlich gekündigt werden kann, ohne dass ich bis 2023 daran gebunden bin?
Die MVLZ ist bereits lange abgelaufen, da ich den Vertrag in 2013 abgeschlossen habe und seitdem immer wieder nur verlängert habe.
Wäre natürlich extrem kundenfreundlich seitens VF, wenn Verträge die bereits gekündigt sind zum regulären Kündigungsdatum im Nachgagng auch monatlich kündbar wären, ohne das der KD noch zahlen muss für Dienste die eh nicht mehr genutzt werden.
Besten Dank im Voraus für die hilfreichen Antworten 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
06.11.2021 14:53 - bearbeitet 06.11.2021 15:01
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) ab 1.12.2021 gilt nur fuer Internet & Phone Produkte. Bei TV sind die neuen Kündigungsfristen nur für Verträgen relevant, die eine "feste Einheit" mit einem Internet & Phone Produkt bilden. (z.B. 3 Play Produkte)
Eine aktive Verlängerung ist immer auch ein neuer Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit - daher ja wohl auch der Januar 2023. Bei einer automatischen (passiven) Verlängerung sind nur jeweils 12 weitere Monate vereinbart ohne neue Mindestvertragslaufzeit
Zum 1. März 2022 wird allerdings ein weiteres Gesetzt relevant - Stichwort "Faire Verbrauchervertraege". Dies gilt dann auch fuer neue TV-Vertraege. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann ein Vertrag dann mit Monatsfrist gekündigt werden.
06.11.2021 14:53 - bearbeitet 06.11.2021 15:01
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) ab 1.12.2021 gilt nur fuer Internet & Phone Produkte. Bei TV sind die neuen Kündigungsfristen nur für Verträgen relevant, die eine "feste Einheit" mit einem Internet & Phone Produkt bilden. (z.B. 3 Play Produkte)
Eine aktive Verlängerung ist immer auch ein neuer Vertrag mit neuer Mindestvertragslaufzeit - daher ja wohl auch der Januar 2023. Bei einer automatischen (passiven) Verlängerung sind nur jeweils 12 weitere Monate vereinbart ohne neue Mindestvertragslaufzeit
Zum 1. März 2022 wird allerdings ein weiteres Gesetzt relevant - Stichwort "Faire Verbrauchervertraege". Dies gilt dann auch fuer neue TV-Vertraege. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann ein Vertrag dann mit Monatsfrist gekündigt werden.