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Antwort
Lösung
am 06.11.2021 11:51
Hallo zusammen,
ich habe vorhin in meinem Kundenkonto nach meiner Kündigungsfrist geschaut.
Dort steht unter "Vertragsdaten":
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Vertragsbeginn: 28.03.2019
Frühestmögliches Vertragsende: 07.12.21
Letztmöglicher Kündigungseingang: 06.11.21
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Jetzt bin ich verunsichert.
Kann man mittlerweile mit 4 Wochen Kündigungsfrist zum jeweils nächsten Monat kündigen? Haben sich die Kündigungsfristen von 12 auf 4 Wochen verringert?
Oder liegt hier ein Fehler vor?
Denn bei der bislang üblichen 3-monatigen Kündigungsfrist wäre ja meine letztmöglicher Kündigungstermin der 28.12.21, damit der Vertrag zum Ende der Laufzeit beendet wird.
Ich würde mich freue, wenn mich jemand aufklären könnte.
Danke schon mal
am 06.11.2021 12:21
Die Anpassung ergibt sich aus der Einführung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes 2021 (TKMoG 2021).
Da du -sofern du nicht aktiv verlängert hättest- aus den 24 Monaten Mindestvertragslaufzeit raus bist, gilt nach Einführung des o.g. Gesetzes für dich jetzt eine je einmonatige Verlängerung des Vertrages mit nur noch 4 Wochen Kündigungsfrist.
06.11.2021 12:45 - bearbeitet 06.11.2021 12:46
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort. 🙂
Dann muss ich nicht heute "holterdipolter" noch ganz schnell kündigen und kann den Markt in Ruhe nach eventuellen Alternativen durchforsten.
Wollte halt sichergehen, dass ich nicht in die "12-Monate Verlängerunsfalle" tappe.
Wenn ich es also richtig verstehe, kann ich jederzeit mit 4 Wochen Frist kündigen, auch nach dem 29.3.22?
Es gibt quasi keine automatische Verlängerung um 12 Monate mehr?
Vielleicht noch ein Tipp an Vodafone: in dieser Sache die Mitarbeiter am Telefon besser schulen!!!
Hatte nämlich heute Vormittag angerufen, doch der freundliche Mitarbeiter konnte mir keine Auskunft geben, warum das so in meinen Vertragsdaten steht.
War zwar ein nettes Gespräch, aber ohne befriedigendes Resultat.
Deshalb auch meine Anfrage im Forum.
am 06.11.2021 13:00
Nach dem neuen TKMoG wird dann indirekt aus einem Laufzeitvertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ein "Flex" Vertrag - natürlich auch nach dem 29.3.2022. Das TKMoG gilt erst ab 1.12.2021. Wir sind jetzt noch in einer Übergangszeit. Die Software wurde schon angepasst und zeigt die neuen Daten an. Ab 1.12.2021 sollten es die Hotliner natürlich wissen.