Mahnung
mainperle51
Netzwerkforscher
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Hallo, ich habe einen Teilbetrag einer Rechnung bei meiner Bank zurückbuchen lassen. Die zurückgebuchten Beträge (3 x 20 €) betreffen nicht rechtzeitig eingesandte Geräte bzw. Smartcards. Die Rücksendung von Kabelrouter, Digitalrecorder und einer Smartcard wurden mir bestätigt, ausser 1 Smartcard, die im gleichen Paket auf den Digitalrecorder geklebt war. Ich bitte um Rücknahme der Mahnung samt Mahngebühr von 4,- €.

1 Akzeptierte Lösung

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Stephan
Moderator:in
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Hi mainperle51,

 

du hast also die Rechnung zurück gebucht, weil du nicht auf die Erstattung warten wolltest? Dann bist du leider selber verantwortlich für alle weiteren Folgekosten.

 

Da wird dir hier keiner weiter helfen können. Tut mir leid.

 

Gruß

Stephan

 

 

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17 Antworten 17
reneromann
SuperUser
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Wann wurde die Rechnung erstellt und wann wurde die Rücknahme bestätigt?

 

Wenn die Rücknahme erst NACH Rechnungsstellung erfolgte, ist die Rechnung vollkommen korrekt und eine Rückbuchung dann keinesfalls gerechtfertigt. In dem Fall hätte es bei einer folgenden Rechnung eine Gutschrift gegeben - was du dir jetzt durch das vorschnelle Zurückbuchen erfolgreich "versaut" hast.

 

Und generell ist es sinnvoller, einen Rechnungseinwand VOR der Rückbuchung einzulegen - und nicht erst zurückzubuchen und dann auf die Mahnung zu reagieren.

Es wird keine Folge-Rechnung geben, da meine Verträge sämtlich gekündigt sind. 
Da hier bei Vodafone so einiges aus dem Ruder läuft, hatte ich keine Lust, ewig auf die Rückerstattung zu warten. Deshalb meine Rückbuchung. 

Ausserdem fehlt noch die Rücksendungsbestätigung einer Smartcard.

Wenn du eine berechtigte Forderung unberechtigterweise zurückbuchst, darfst du dich nicht über die Konsequenzen wundern - insbesondere wenn man vorher keinen Rechnungseinwand über die dafür vorgesehenen Stellen einlegt, sondern sofort zurückbucht.

 

Und bei Gutschriften erfolgt gerenell auch definitiv eine Folgerechnung, selbst wenn die Verträge sämtlich gekündigt sind.

Wäre schön, wenn es eine Stelle für einen Rechnungseinwand geben würde. Leider geht alles nur über Callcenter. Damit habe ich seit drei Jahren reichhaltig unangenehme Erfahrungen gemacht.

... ... wirklich ? ...

"Einwendungen richten Sie bitte schriftlich an die oben auf der Rechnung genannten Kontaktdaten."
Der Satz findet sich auf jeder Rechnung .... auch die Adresse .... 
Und da Briefverkehr die Mehrheit überfordert gibt es sogar diverse Social Media Kanäle ... 

Richtig, ... und wo landet man da nach Beantwortung einiger Fragen? 

Im Callcenter ! - Na toll!

mainperle51
Netzwerkforscher
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Vielleicht meldet sich hier mal der zuständige Moderator, dann könnte ich ihm eine PN schicken.

 

Formatierung angepasst, MS

ziegler01
Netzwerkforscher
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@mainperle51

 

....ausser 1 Smartcard, die im gleichen Paket auf den Digitalrecorder geklebt war.

 

Immer vorher Beweisfotos machen, so das man alles sieht was im Paket ist.

 

Die "übersehen" gerne mal so smartcards usw...... wie oft haben die versucht mir was unberechtigt in Rechnung zu stellen.... aber mit dem Beweisfoto konnte das dann sehr schnell entkräftet werden.

 

Dann machs beim nächsten mal postalisch.

Bis sich jemand meldet können mehrere Tage vergehen.

 

 

Smartcard und Gerät haben zwei unterschiedliche Rücksendeadressen.