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Lösung
am 03.06.2023 15:55
Hallo zusammen.
Ich habe nun mehrfach versucht die online Funktion zum kündigen zu nutzen, bekomme aber nie eine Bestätigung der Kündigung. Auch in den Unterlagen online sind nur Rechnungen und keine anderen Dokumente vorhanden.
Kündigungsende nach zwei Jahren ist regulär eingetragen in der online Plattform aber ich habe nichts in der Hand. An wen kann ich mich hier wenden? Lediglich ein qr Code zum Router zurückschicken kam.
am 03.06.2023 22:19
Habe das selbe Problem, wer hat Erfahrung und Infos?
am 04.06.2023 09:09
einfach mal dazu oben die Suche nutzen!
am 04.06.2023 09:18
@Menne99 danke für die grandiose Info. Darauf wäre ich nicht gekommen.
am 04.06.2023 09:25
ja dann würde man schnell draufkommen da sie keine schicken müssen und das hier ein Kunden helfen Kunden Forum ist!
am 04.06.2023 09:42
@Menne99 schrieb:ja dann würde man schnell draufkommen da sie keine schicken müssen und das hier ein Kunden helfen Kunden Forum ist!
Ich verweise mal auf einige viele Beiträge, die ich per Suche schon gefunden habe:
Nahezu in allen geht es um dir gleiche Frage ohne Antwort. Viele Antwortende haben gemeldet, dass sie Bestätigungen bekommen haben.
Danke dir also nochmals für deine eloquenten und hilfreichen Ausführungen.
am 04.06.2023 10:01
am 04.06.2023 11:13
@Menne99 VF erklärt in den eigenen Faqs, dass eine Kündigungsbestätigung erfolgt.
https://www.vodafone.de/hilfe/kuendigung.html#wie-bekomme-ich-meine-kuendigungsbestaetigung
04.06.2023 13:21 - bearbeitet 04.06.2023 13:23
@Menne99 schrieb:ja dann würde man schnell draufkommen da sie keine schicken müssen und das hier ein Kunden helfen Kunden Forum ist!
Teil 1 Ihres Beitrags ist ist nicht zutreffend und Sie verbreiten diese Falschmeldung wiederholt. Vodafone muss die Kündigung bestätigen, das ergibt sich aus BGB § 312k Absatz 4
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312k.html
Nach meiner Kündigung über den "Einfach kündigen" Link habe ich sofort eine Kündigungseingangsbestätigung erhalten, dann Nachrichten mit dem Fokus Kundenrückgewinnung und nach erneutem Hinweis auf BGB 312k hatte ich zwei Stunden später eine vollständige Kündigungsbestätigung.