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Lösung

Kündigung aller Verträge nach Preiserhöhung
Stefan_77
Digitalisierer
Digitalisierer

Hallo zusammen,

 

weiss jemand wie sich das genau verhält.

Früher gab es ja mal den GigaCombi Vertrag der Internet und TV beinhaltet. Irgendwann wurde das dann getrennt in einen Vertrag für Internet und einen Vertrag für TV.

Die Preiserhöhung kam ja jetzt auf den Kabelvertrag (bei mir CableMax 1000). Durch die Preiserhöhung ergibt sich ja das Sonderkündigungsrecht. Bezieht sich dies jetzt auf mich als Kunde, also somit auf "beide" Verträge, oder kann ich per Sonderkündigungsrecht, nur aus dem InternetKablevertrag?

5 Antworten 5
natas666
Giga-Genie
Giga-Genie

bezieht sich definitiv nur auf das internet u festnetz produkt !

 

den cablemax

 

die (separaten) tv produkte erhalten hier kein sonderkündigungsrecht

metal never dies
mason
SuperUser
SuperUser

Nur auf den Vertrag, der von der Preiserhöhung betroffen ist.

Der durch Kündigung bedingte Wegfall von Kombivorteilen bei anderen Tarifen ist persönliches Pech.

Hab ich mir eigentlich fast gedacht.

Jedoch hinterfrage ich das ganze trotzdem. Denn wenn ich ich den Internet Verrtrag Kündig, kann ich ein  Teil des zweiten Vertrages (TV) nicht mehr wahrnehmen. Dieser beinhaltet Dienste welche nur über das Internet nutzbar sind. Dazu kommt ja noch, dass die ganze TV Box ohne Internet kaum Nutzbar ist

 

Also besteht doch schon eine gewisse Abhängikeitk zwischen beiden Verträgen

 

Und wenn wir noch weiter gehen, §360 BGB, könnte man schon eine Abhängigkeit zsichen den Verträgen sehen, 


@Stefan_77  schrieb:

Hab ich mir eigentlich fast gedacht.

Jedoch hinterfrage ich das ganze trotzdem. Denn wenn ich ich den Internet Verrtrag Kündig, kann ich ein  Teil des zweiten Vertrages (TV) nicht mehr wahrnehmen. Dieser beinhaltet Dienste welche nur über das Internet nutzbar sind. Dazu kommt ja noch, dass die ganze TV Box ohne Internet kaum Nutzbar ist


Das ist ziemlich einfach geregelt: Beim TV-Vertrag steht, dass du die notwendige Voraussetzung (Internetzugang) auf eigene Kosten selbst stellen musst...

 


@Stefan_77  schrieb:

Also besteht doch schon eine gewisse Abhängikeitk zwischen beiden Verträgen


Nein, besteht nicht. Einige der Funktionen der TV-Verträge sind nur mit einem Internetzugang nutzbar - aber dies muss nicht zwingend ein Internetvertrag von Vodafone sein, sondern kann auch von jedem anderen Anbieter kommen (sofern die Mindestgeschwindigkeiten eingehalten werden, die für Streaming zwingend notwendig sind).

 


@Stefan_77  schrieb:

Und wenn wir noch weiter gehen, §360 BGB, könnte man schon eine Abhängigkeit zsichen den Verträgen sehen, 


Nein, kann man nicht. Der VF-TV-Vertrag ist auch ohne den VF-Internet-Vertrag nutzbar (sofern du anderweitig für den Internetzugang sorgst, der für die Internet-Funktionen des TV-Vertrages notwendig ist).

Mal ganz davon abgesehen, dass § 360 BGB hier gar nicht einschlägig ist, weil es sich nicht um einen Widerruf handelt.

 

Oder glaubst du etwa, dass du Netflix, Amazon Prime oder ähnliche Videostreaming-Dienste kündigen kannst, nur weil dein Internetvertrag teurer wird?

@reneromann 

Ja, geb dir eigentlich in allem recht. Der Hinweis, wenn man neu nur ein TV Vertrag abschliesst, hab ich nun auch gelesen, bzw. die Voraussetzung für einen Internet Anschluss. Somit ist dann auch die Abhänhigkeit weg, die ich gesehen habe, und auch mein Paragraph 360, der zwar um Widerruf geht ja, jedoch wollte ich damit ja auch nur die Abhängigkeit herolen. (ja gibt es aber nicht)

 

Und nein mit Drittanbieter wie Netflix oder ähnliches hat es nix zu tun. Da aber die Preiserhöhun da ist, mittlerrweile Glasfaser der Telekom liegt, möchte ich natürlich mit allem zur Telekom wechseln (inkl. TV)