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04.02.2025 00:06 - bearbeitet 04.02.2025 00:09
Hallo zusammen,
derzeit bin ich bei der Telekom, und meinen Internetvertrag habe ich bereits selbst gekündigt. Die Kündigungsbestätigung habe ich erhalten, und der alte Vertrag läuft bis zum 15. Mai 2025.
Ich habe über Check24 einen neuen Kabelvertrag abgeschlossen. Laut der Angabe dort wird der neue Vertrag so schnell wie möglich starten, und bis zum 15. Mai fallen keine Gebühren an.
Beim Abschluss des neuen Vertrags habe ich nicht die Mitnahme der alten Telefonnummer gewählt, da ich sie nicht benötige.
Was muss ich als Nächstes tun, damit Vodafone mir die Gebühren bis zum 15. Mai erlässt?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
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06.02.2025 23:04 - bearbeitet 06.02.2025 23:05
In meiner Auftragsbestätigung steht eine klare Lösung schon:
==========================================================
Wechselvorteil DSL
Haben Sie noch einen Festnetzvertrag bei einem Telekommunikationsanbieter (Telefon oder Telefon und Internet),
wird Ihnen die monatliche Grundgebühr für Ihr gebuchtes Breitbandprodukt (nicht für ggf. zugebuchte Leistungen und
verbrauchsabhängige Kosten) bis zum Ende der Laufzeit des bisherigen Festnetzvertrages, max. 12 Monate, für
Internet/Telefon erlassen. Den entsprechenden Nachweis erhalten wir durch den erteilten Wechselanbieterauftrag
direkt von Ihrem derzeitigen Anbieter.
Haben Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter bereits selbst gekündigt und wünschen keinen Anbieterwechsel
durch uns lassen Sie uns bitte die Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Vertrages zukommen.
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04.02.2025 07:08 - bearbeitet 04.02.2025 07:09
Mein letzter Wissenstand ist das für den Wechselvorteil eine Rufnummermitnahme via Anbieterwechselformular pflicht ist.
https://forum.vodafone.de/t5/Kabel-Tarife-Rechnung/Wechselvorteil-bei-Onlinebestellung/m-p/2673883
Ohne sieht es nur so aus als hättest du einfach nur einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Kann mich auch irren und/oder hat sich geändert.
Einfach noch warten bis sich welche melden die das Prozedere mitgemacht haben/oder genaueres Wissen.

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04.02.2025 13:01 - bearbeitet 04.02.2025 13:02
In BaWü, Hessen und in NRW ging es bisher auch mit einer Kündigungsbestätigung des Voranbieters (hier Telekom)

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06.02.2025 23:04 - bearbeitet 06.02.2025 23:05
In meiner Auftragsbestätigung steht eine klare Lösung schon:
==========================================================
Wechselvorteil DSL
Haben Sie noch einen Festnetzvertrag bei einem Telekommunikationsanbieter (Telefon oder Telefon und Internet),
wird Ihnen die monatliche Grundgebühr für Ihr gebuchtes Breitbandprodukt (nicht für ggf. zugebuchte Leistungen und
verbrauchsabhängige Kosten) bis zum Ende der Laufzeit des bisherigen Festnetzvertrages, max. 12 Monate, für
Internet/Telefon erlassen. Den entsprechenden Nachweis erhalten wir durch den erteilten Wechselanbieterauftrag
direkt von Ihrem derzeitigen Anbieter.
Haben Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter bereits selbst gekündigt und wünschen keinen Anbieterwechsel
durch uns lassen Sie uns bitte die Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Vertrages zukommen.
