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Antwort
Lösung
am 06.02.2025 21:27
Guten Abend,
ich muss & möchte den Umzugsservice in Anspruch nehmen, da ich ab dem 01.04. den Wohnort wechsle. Eigener Rescherche nach greift hier auch das Sonderkündigungsrecht, da die bisherige Leistung nicht fortgeführt werden kann.
Mitarbeiter im Shop meinte ich müsse dies online über den Umzugsservice einreichen.
Naja, gesagt, getan - nach Adresseingabe und deren Bestätigung steht dort lediglich Prüfung erfolgreich. Keine Infos über weiteres Vorgehen oder ähnliches. Nur dass ich ein persönliches Angebot bekäme, wenn ich anrufe. Was ich nicht will, da ich schriftlich was vorliegen haben möchte - in diesem Fall die Bestätigung der Bearbeitung.
Priate Angaben gerne per PN.
am 07.02.2025 02:49
Um den Umzugservice anzustoßen ist ein Anruf notwendig.
Im Forum gibt es keinen Support mehr.
am 07.02.2025 06:32
@Marlon92 das ist ja auch richtig so was dir VF da schreibt. Es wird jetzt geprüft ob VF an der neuen Adresse seine Produkte
auch liefern kann. Ist das der Fall hast du kein Sonderkündigungsrecht. Aber auch das kannst du selber prüfen, wenn du online deine neue Adresse eingibst und schaust ob das dort machbar ist. Ansonsten mach es wie dir @MasterScorpion schon schrieb.