Deutliche Abweichungen Downloadgeschwindigkeit
Jogeli
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Ich habe mir Mal die Mühe gemacht, eine Messkampagne mit dem Breitbandtest der Bundesnetzagentur durchzuführen.

Die Abweichungen von den vertraglich geschuldeten Leistungen speziell beim Download im Tarif GigaZuhause 1000 Kabel sind gravierend. Selbst die zugesicherte Minimalleistung von 600 Mbit/s wurde nur bei einem Drittel der Messungen erreicht
Mir ist klar, dass ich nicht jederzeit - abhängig vom Traffic - die volle Übertragungsrate erwarten kann. Aber eine Quote von 70 Prozent der Minimalleistung bei 30 durchgeführten Messungen an unterschiedlichen Tagen erwarte ich schon, ich bezahle ja dafür.

Ich werde mich jetzt Mal an den Support wenden und bin gespannt, welche hochqualifizierten Analysen und Vorschläge ich erhalten werde. In jedem Fall bin ich nicht bereit, Monat für Monat für eine Leistung zu bezahlen, die ich nicht erhalte.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und evtl. schon eine Stellungnahme von Vodafone dazu ?

8 Antworten 8
Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

Docsis Status posten, alle ,aber nicht vom Handy!

 

Der glubb is a Depp

Kein Docsis Status sondern das offizielle Messprotokoll der Bundesnetzagentur !

Torsten
SuperUser
SuperUser

Nur am Docsis-Status lässt sich erkennen, ob eine Einstrahlung oder ein Rückkanal-Störer vorliegen oder ob eventuell nur der Verstärker eingepegelt werden muss. Da hilft die Messkampagne der BNetzA leider kein bisschen.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

"Ich werde mich jetzt Mal an den Support wenden und bin gespannt, welche hochqualifizierten Analysen und Vorschläge ich erhalten werde. In jedem Fall bin ich nicht bereit, Monat für Monat für eine Leistung zu bezahlen, die ich nicht erhalte."

Es nennt sich Störungsmeldung.

 

"Hat jemand ähnliche Erfahrungen und evtl. schon eine Stellungnahme von Vodafone dazu ?"

Abhängig von der Ursache der Beeinträchtigung.

 

Und so lange es keine Störungsmeldung gibt/gab (was aus dem Eingangspost nicht hervorgeht) bleibt es bei den vertraglichen vereinbarten Kosten.

Danke für die Antwort aber ich denke, dass ich als Endbenutzer ohne tiefe Netzwerkkenntnisse mit einer Messkampagne der BANetz zumindest bei Vodafone nachfragen kann, warum ich die vertraglich zugesicherten und monatlich zu zahlenden Mindestraten für den Download nicht erreiche. Für die Analyse, an was es denn nun wirklich liegt, sehe ich den Anbieter in der Pflicht.

Sehe ich ein wenig anders, trotzdem Danke für den Kommentar.
Eine Störung liegt nach meinem Verständnis vor, wenn ein Dienst über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar ist. Wenn eine vertraglich zugesicherte Leistung über einen längeren Zeitraum nicht erbracht wird, besteht ein Recht auf Minderung. Wenn ein Dienst als solcher über einen längeren Zeitraum nicht verfügbar ist, besteht ein Recht auf Schadensersatz und außerordentliche Kündigung.  

Torsten
SuperUser
SuperUser

Da hast du nur bedingt Recht. Die Rechte greifen erst nach einer erfolgten Störungsmeldung. Dies ergibt sich aus der Mitwirkungspflicht gemäß § 58 TKG. Erst wenn diese erfolgt ist und der Provider keine Abhilfe innerhalb von 2 Tagen NACH der Störungsmeldung schafft, greifen die Schadensersatzansprüche. Und eine außerordentliche Kündigung ist an noch härtere Bedingungen geknüpft, bspw. Aufforderung zur Behebung des Mangels mit Fristsetzung inkl. rechtsgültigen Nachweis des Zugangs beim Provider.

MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

@Jogeli 

Wie du das siehst - ganz trocken - no one cares.

Der wichtigste Punkt an dem ganzen ist die Störungsmeldung - ohne die kannst du mit einem Baum sprechen.

Woher soll der ISP wissen das es eine Beeinträchtigung gibt?

24/7 Überwachung in Datenschutz Deutschland - guter Witz.

Erst mit dem ersten Schritt - Störungsmeldung - macht es Sinn über irgendwelche weiteren vorgehen zu sprechen.

Wozu du übrigens immer noch keine Auskunft gibst ob eine erfolgt ist.

 

Und du warst auf der Seite der BNetzA für das Tool.

Dieser Satz...

"Dann müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen."

Bundesnetzagentur - Störung

Ist also nicht so das man sich das aus den Fingern saugt.

 

Und nach den DOCSIS Werten wurde gefragt weil erfahrene Nutzer dir nach Sichtung schon fast mit 90% Genauigkeit sagen können was du dem technischen Support mitteilen sollst um mit geringeren Zeitaufwand zu einer Lösung zu kommen.

5mal Router Austausch obwohl der Techniker hätte "nur" hätte einpegeln müssen ... kommt öfter vor.

 

Aber zum Schluss - deine Entscheidungen.