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Lösung
am 07.06.2022 13:44
Ich möchte mein DSL (über Kabel) downgraden. Dazu finde ich nichts im Portal. AKtuell habe ich auf Grund der langen Laufzeit meines aktuellen Vertrags eine monatliche Kündigungsfrist.
1. Wie kann ich das bestellen?
2. Gelten auch die Konditionen von Neukunden?
am 08.06.2022 11:07
Hallo Pfaelzer19,
wenn Deine Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist, dann ist ein Downgrade möglich. Die Konditionen für Neukunden gelten für Dich leider nicht, da Du Bestandskunde bist. Am besten Du schickst uns eine Kündigung und die Kolleg:innen aus der Kündigungsrückgewinnung rufen Dich dann an und können Dir ein Angebot machen.
Viele Grüße,
Maria
am 09.06.2022 20:05
OK, dann werde ich wohl kündigen und meine Frau einen neuen Vertrag abschließen.
Da ich aus der Wohnung ausziehe, müssen wir es so machen.
Bin mal gespannt, wie man das zeitlich takten kann.
am 09.06.2022 20:12
@Pfaelzer19 Auch deine Frau zählt nicht als Neukundin. Voruassetzung dafür ist, dass in einem Haushalt drei Monate lang kein VF-Anschluss aktiv war.
am 09.06.2022 20:16
OK, gut zu wissen
Dann muss ich mal schauen, was beim Downgrade rauskommen würde bzw. was bei der Kundenrückgewinnung angeboten wird. Wenn das passt, zahle ich meiner Frau das Internet.
Ansonsten wird es ein Anbieterwechsel und meine Fraus sucht sich was.
am 09.06.2022 20:21
ich finde das spannend.
Wenn ich in eine Wohnung ziehe, in der mein Vormieter einen Anschluss hatte, kann ich keinen neuen abschließen. Oder verstehe ich das falsch.
am 09.06.2022 20:34
@Pfaelzer19 Da verstehst du was falsch. Mit "Haushalt" ist hier die Wohngemeinschaft gemeint. Damit soll vermieden werden, dass nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, und ein anderes Haushaltsmitglied als "Neukunde" einen demensprechend rabattierten Vertrag abschließt. Natürlich kannst du als neuer Wohnungsmieter einen Anschluss bekommen. Hattest du bereits einen, zieht der in der Regel ja mit dir um. Wenn nicht, bist du Neukunde. So steht es auf dem Papier aber sicher gibt es da einige fragwürdige Methoden, um auch in anderen Fällen einen Rabatt zu erhalten. Und dein Fall hat ja auch eine besondere Konstellation.
am 09.06.2022 20:37
Also wenn ich ausziehe, weil wir uns scheiden lassen und meinen Vertrag kündige, weil in meiner neuen Wohnung keine Vodafone möglich ist, kann meine Frau, die wohnen bleibt, keinen Neukundenvertrag abschließen sondern muss meinen Vertrag übernehmen?
am 09.06.2022 20:46
Wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist, kann deine Frau gerne einen kleineren Vertrag abschließen, aber halt nur zu Bestandskundenpreisen.
Es geht immer nur um das liebe Geld.
am 09.06.2022 20:50
Und Bestandskundenpreis ist dann der Preis, der bei Neukunden nach 12 Monaten gilt.
Verstanden