1

Frage

2

Antwort

3

Lösung

Breitbandmessung Messprotokoll
bradant
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer

Hallo zusammen,

ich habe im Rahmen der Messkampagne der Bundesnetzagentur am Nachweisverfahren teilgenommen, ein Messprotokoll erstellt und dieses an Vodafone am 21.12.2021 per E-Mail weitergeleitet.

Am 31.12.2021 habe ich hierauf eine Kündigungsbestätigung nach Ablauf der 2-Jahres-Frist erhalten.

Ich habe nicht gekündigt!

Hat jemand ebenfalls so eine Erfahrung gemacht?

Gruß Beatrix

14 Antworten 14

Ich hatte bereits im August einen Techniker im Haus, der die Störung seinerzeit nicht behoben hat!

 

Ich erwarte einfach, dass der Vertrag seitens des Providers erfüllt wird. Ich erfülle meinen Teil durch Zahlung der monatlichen Rechnung ja auch!


@bradant  schrieb:

Du musst auch nicht selbst gekündigt haben - Vodafone kann den Vertrag genau so unter Einhaltung der Kündigungsfristen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen.

Vodafone hat aber keine Kündigung ausgesprochen, sondern nur eine Kündigungsbestätigung geschickt.


Ob nun Kündigungsbestätigung oder Kündigung ist egal - VF kann fristgerecht genau so zum Ende der Laufzeit kündigen. Und wenn aus deinem Messprotokoll nicht hervor ging, was du damit bezwecken willst, wurde es aus Aufforderung zur Kündigung verstanden.

 


@bradant  schrieb:

Wenn es sich nicht um eine Störung handelt, dann liegt ja auch keine Einschränkung bei der Bandbreite vor. Oder es liegt eine Störung vor, weil die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht erreicht wird - entscheide dich also, was du willst.

Wenn die vereinbarte Bandbreite nicht geliefert wird, handelt es sich nicht um eine Störung, sondern um vertragswidriges Verhalten.


Es gibt kein "vertragswidriges Verhalten", sondern nur Mängel bei der Vertragserbringung. Diese Mängel sind anzuzeigen (als Mangelanzeige / Störungsmeldung) und solange der Mangel / die Störung vorliegt, gilt der Vertrag als mangelbehaftet / gestört.

 

Ergo handelt es sich um eine Störung - auch wenn du es nicht so betiteln willst.

 


@bradant  schrieb:

Ich kann auch nicht einfach die Zahlung einstellen.


Doch, könntest du - stellt dann ebenfalls einen Mangel dar, den VF dann mit einer Mahnung "anmahnen" kann. Anders als aber bei der Bandbreitenstörung bedarf es bei einer nach dem Kalender geschuldeten Zahlung (wie der monatlichen Grundgebühr) keine Mahnung, um in Verzug zu kommen.

 


@bradant  schrieb:

Davon abgesehen gibt es keinerlei gesetzliche Regelung, mit der du die Belieferung erzwingen kannst.

Was soll das heißen, muss VF den Vertrag nicht erfüllen?

Zumindest nicht über die vertragliche Laufzeit hinaus.

 

Es gibt kein Anrecht, dass ein von dir gewählter Anbieter an deinem Wohnort irgendeine fest definierte Bandbreite liefern muss - auch mit den Änderungen im TKG gibt es diesen Anspruch nicht.

Wenn also VF sich nicht in der Lage sieht, kann VF den Vertrag zum Laufzeitende kündigen und was du dann machst, ist dann dein Problem - insbesondere dann, wenn vor Ort kein anderer Anbieter tätig ist.

Mag sein, dass ich mich wiederhole, aber ich habe in meiner E-Mail an Vodafone klar und deutlich geschrieben, worum es geht. Der Sachbearbeiter VF konnte oder wollte das nicht richtig lesen oder bearbeiten oder hat vielleicht die Anweisung, Kunden, die sich über das Nachweisverfahren beschweren, eine Kündigungsbestätigung zu schicken?

 

Ich hoffe nunmehr, dass die Bundesnetzagentur betroffenen Kunden hilft und darum die Nachfrage, ob weitere Kunden betroffen sind!

 

Übrigens zum Thema, dass VF auch kündigen kann. Natürlich können sie, aber parallell zur Kündigungsbestätigung kamen gleichzeitig zwei Anrufe, jeweils auf Festnetz und Handy aus der Kundenrückgewinnung, obwohl VF keine Erlaubnis zur Kontaktaufnahme per Telefon/Handy vorliegt.

 

Ich denke, wir sollten das hier beenden. Das führt zu nichts.

 

 

 

 


@bradant  schrieb:

Mag sein, dass ich mich wiederhole, aber ich habe in meiner E-Mail an Vodafone klar und deutlich geschrieben, worum es geht. 


Der genaue Wortlaut hätte zur Aufklärung beigetragen. Das Ziel des durchgeführten Nachweisverfahrens bleibt unklar.


@bradant  schrieb:

Ich hoffe nunmehr, dass die Bundesnetzagentur betroffenen Kunden hilft und darum die Nachfrage, ob weitere Kunden betroffen sind!


Die BNetzA kann dir nicht wirklich weiterhelfen - das TKG sieht nur zwei Maßnahmen vor, die die BNetzA auch nur im Schlichtungsverfahren durchsetzen könnte:

a) Minderung des Grundpreises bis zum Vertragsende

b) Vorzeitige Kündigung

 

Einen anderweitigen Anspruch, auch auf Bereitstellung der Bandbreite "für alle Zeit", gibt es schlichtweg im Gesetz nicht. Wenn VF also die Notbremse zieht und dich zum Vertragsende kündigt, dann ist das so - und du kannst dir nur einen anderen Provider suchen. Daran kann auch die BNetzA nichts ändern.

 


@bradant  schrieb:

Ich denke, wir sollten das hier beenden. Das führt zu nichts.


Das kann ich dann hiermit auch gerne machen.