Frage
Antwort
Lösung
am
16.06.2024
15:25
- zuletzt bearbeitet am
30.11.2024
18:17
von
J0hann
Guten Tag,
ich soll angeblich einen Teil eines Filmes im Internet über das bittorrent-Netzwerk angeboten haben und habe eine Abmahnung erhalten. Ich soll 936,- Euro Strafe zahlen. Ich nutze bittorrent nicht und kann mir das daher nicht erklären.
Da mein Internetanschluss ein DS-Lite-Tunnel über Kabel ist, teilen sich meines Wissens sehr viele Internetnutzer die gleiche IP-Adresse. Die im Schreiben angegebene IPv4-Adresse ist * ist somit sehr häufig vergeben.
Auch habe ich gelesen, dass das bittorrent-Protokoll bei DS-Lite gesperrt ist.
Ich benötige von Vodafone eine Aussage zu dem Thema. Sollte es technisch gar nicht möglich sein, kann man mich dafür nicht belangen. Eine Anfrage per Kontaktformular habe ich auch bereits gestellt.
Ich möchte das Thema gerne auch hier in der Community besprochen sehen, da hier in meinen Augen etwas nicht stimmt. Vielleicht gibt es ähnliche Fälle dazu. Ich habe bereits einen Anwalt eingeschaltet.
Gruß, Kalden
*Edit: Persönliche Daten entfernt. LG J0hann
am 30.11.2024 19:03
Einen Anwalt habe ich, aber der macht mir wenig Hoffnung. Ich habe kein Gastnetzwerk aktiviert. Schon gar nicht ohne Passwort. Ich habe keinen Hinweis darauf, dass ich mir Malware eingefangen habe. Die einfachsten Erklärungen sind "die IP-Adresse teilen sich mehrere Kunden" oder "das IP-Überwachungstool hat einen Fehler gemacht". Aber wie soll ich das beweisen? Ich finde die Beweislastumkehr, die auch der Anwalt bestätigt extrem unbefriedigend.
am 30.11.2024 19:30
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ich auf Forderungen eines Abmahnanwaltes nicht reagiert habe. Auch hab ich keine Unterlassungserklärung unterschrieben. Es sind nun einige Jahre ins Land gegangen und es gab keine Reaktion mehr des Abmahnanwaltes. Verstehe das bitte nicht als Empfehlung meinerseits. Ich hätte es zum Gerichtsurteil kommen lassen und dagegen Einspruch erhoben wenn der Abmahnanwalt dem Gericht nicht ausreichend dargelegt hat wie er rechtmäßig an meine IP während des angeblichen Tatvorganges gekommen ist. Such dir einen Anwalt der speziell auf Abmahn- und Internetrecht spezialisiert ist. Dazu suchst du den Namen des Abmahnanwalts oder deren Kanzlei im Internet. Vielleicht kannst du Verbündetet ausmachen.
am 01.12.2024 00:05
@azrael013 schrieb:
Ich finde die Beweislastumkehr, die auch der Anwalt bestätigt extrem unbefriedigend.
Es gibt keine Beweislastumkehr in dem Fall!
Der gegnerische Anwalt hat mit der Anschlusskennung einen Beweis in der Hand, dass von deinem Anschluss etwas unrechtmäßiges getan wurde - und du musst jetzt Beweise erbringen, dass dem nicht so war. Das ist aber keine Beweislastumkehr, sondern das ist in Gerichtsverfahren vollkommen normal.
Beide seiten bringen ihre Beweise in der Beweisaufnahme vor und das Gericht muss diese dann würdigen und abwägen, was wirklich passiert ist. Ein "die IP hätten auch X andere Kunden nutzen können" hilft da als Argumentation nicht weiter, weil Vodafone die Verbindung 1:1 deinem Anschluss zuordnen konnte (und da muss auch in deinem Router kein Port freigegeben sein, denn du verbindest dich mit dem Torrent-Programm in der Regel zu einem Kontrollserver und nicht anders herum).
Aber wenn dein Anwalt schon was von "Beweislastumkehr" faselt, dann zweifele ich an seiner fachlichen Kenntnis - zumindest in dem Themengebiet.
am 01.12.2024 00:14
@Mir_von_hier schrieb:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ich auf Forderungen eines Abmahnanwaltes nicht reagiert habe. Auch hab ich keine Unterlassungserklärung unterschrieben. Es sind nun einige Jahre ins Land gegangen und es gab keine Reaktion mehr des Abmahnanwaltes.
Kein Wunder - wenn er nichts in der Hand hat, wird er das Verfahren kaum zu Gericht bringen. Aussitzen KANN funktionieren, MUSS aber nicht -- da sollte man RECHTZEITIG zum Anwalt gehen und sich beraten lassen. Ansonsten kann's schnell teuer und vor allem blöd werden, wenn der gegnerische Anwalt mit Mahnbescheid und Versäumnisurteil um die Ecke kommt - und das geht binnen richtig kurzer Fristen.
@Mir_von_hier schrieb:
Ich hätte es zum Gerichtsurteil kommen lassen und dagegen Einspruch erhoben [...]
Gegen ein Urteil kannst du keinen Einspruch erheben, geschweige denn danach die Würdigung der Beweise anzweifeln!
Es gibt nur Revision -und- Berufung -- beides kann aber vom Gericht auch ausgeschlossen werden.
@Mir_von_hier schrieb:
[...] wenn der Abmahnanwalt dem Gericht nicht ausreichend dargelegt hat wie er rechtmäßig an meine IP während des angeblichen Tatvorganges gekommen ist.
Wenn das Urteil bereits gefällt wurde, hat das Gericht die Beweise als ausreichend erachtet und auf deren Grundlage das Urteil gefällt. Du hast dann kein Mittel mehr, gegen die Würdigung der Beweise vorzugehen, sofern du nicht im Verfahren bereits eigene Anträge zur Beweisaufnahme stellst und dort selbst "ausreichend darlegst", dass die Mittel des Anwalts fehlerhaft sind.
Merke: Nicht der gegnerische Anwalt muss auf deine Fragen hin beweisen, sondern du musst beweisen, dass der gegnerische Anwalt da Mist gebaut hat. Und zwar so überzeugend, dass das Gericht DEINEN Beweisen und Anträgen mehr Würdigung schenkt, als denjenigen von der gegnerischen Seite.
@Mir_von_hier schrieb:
Such dir einen Anwalt der speziell auf Abmahn- und Internetrecht spezialisiert ist.
Das ist der einzig vernünftige Rat aus dem ganzen sonstigen Mist, den du gepostet hast.
am 01.12.2024 01:18
"... dem ganzen sonstigen Mist, den du gepostet hast."
Sagt der Hobby-Advokat. Es kam bei mir nie zu einem Gerichtsverfahren auch kein Strafbefehlsverfahren. Der Abmahnanwalt hatte sich wohl nicht getraut bei Gericht Klage zu erheben. Und das hatte Gründe, wie ich mit "Verbündeten" herausgefunden habe.
Aber deren Ausführungen gehören in ein anderes Forum.
am 01.12.2024 11:25
Mmh. Offensichtlich ein kontroverses Thema. Also der, der von Beweislastumkehr "faselt" bin ich. Bleiben wir mal bei den Fakten: mir wird eine Fileshare bei Bittorent vorgeworfen, den ich nicht begangen habe. Ich habe auf dem Laptop noch nicht mal Bittorent installiert, geschweige denn genutzt. Ein Kumpel hat mir eine Seite "I know what your downloaded" gezeigt. Da stehen unter meiner IP-Adresse dutzende Downloads. Teils mit chinesischen Schriftzeichen, teils mit kyrillischen.
Bin über eigene Recherche auf diesen Post gestoßen, der sich sehr vernünftig liest: Kann es hier nicht verlinken Kanzlei Hollweck zum Thema Abmahnung . Zitat:
Besteht die Möglichkeit, dass ein derartiges "Antipiracy-Programm" einen Fehler macht?
Ja, diese Möglichkeit besteht definitiv. Tatsächlich ist es in der Realität so, dass die eingesetzten Programme sehr fehlerhaft arbeiten. Dementsprechend häufig erhalten Personen eine Abmahnung, die weder einen unberechtigten Download noch einen illegalen Upload vorgenommen haben. Da die Abmahnkanzleien leider sehr von ihrer Software überzeugt sind, ist es in diesen Fällen besonders wichtig, der Abmahnkanzlei deutlich zu machen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung niemals stattgefunden hat.
Es wird mir also vermutlich aufgrund eines fehlerhaften Programms etwas vorgeworfen, das ich nicht getan habe. Aber ich muss nun Aufwand treiben und "beweisen" dass ich es nicht war - am besten, dass das Programm einen Fehler gemacht hat - das ist irgendwie eine Mission Impossible. Wie nennt ihr das denn wenn nicht Beweislastumkehr?
am 01.12.2024 19:17
@azrael013 schrieb:
Mmh. Offensichtlich ein kontroverses Thema. Also der, der von Beweislastumkehr "faselt" bin ich. Bleiben wir mal bei den Fakten: mir wird eine Fileshare bei Bittorent vorgeworfen, den ich nicht begangen habe. Ich habe auf dem Laptop noch nicht mal Bittorent installiert, geschweige denn genutzt. Ein Kumpel hat mir eine Seite "I know what your downloaded" gezeigt. Da stehen unter meiner IP-Adresse dutzende Downloads. Teils mit chinesischen Schriftzeichen, teils mit kyrillischen.
Ohne das irgendetwas passiert ist, wird die IP nicht geloggt - denn die Einträge auf solchen Seiten entstehen nicht durch Würfeln.
Und Vodafone gibt ja die Anschlussdaten auch nicht ohne einen entsprechenden Nachweis an die Staatsanwaltschaft(!) raus, denn die (Abmahn-)Anwälte können nur den Fakt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen, diese dann wiederum im Rahmen der Beweissicherung bei VF die Anschlusskennung anfragen und diese wird dann in der Akte hinterlegt, selbst wenn die Staatsanwaltschaft dann das Verfahren wegen Mangel an öffentlichem Interesse danach einstellt.
Die (Abmahn-)Anwälte nehmen dann Akteneinsicht um die -vom strafrechtlichen Prozess unabhängige- zivilrechtliche Forderung an dich zu stellen - und kommen nur über die Akten der Staatsanwaltschaft an die Daten ran. Vodafone (und auch andere ISP) geben die Daten NICHT an die Anwälte (direkt) raus.
@azrael013 schrieb:
Bin über eigene Recherche auf diesen Post gestoßen, der sich sehr vernünftig liest: Kann es hier nicht verlinken Kanzlei Hollweck zum Thema Abmahnung . Zitat:
Besteht die Möglichkeit, dass ein derartiges "Antipiracy-Programm" einen Fehler macht?
Ja, diese Möglichkeit besteht definitiv. Tatsächlich ist es in der Realität so, dass die eingesetzten Programme sehr fehlerhaft arbeiten. Dementsprechend häufig erhalten Personen eine Abmahnung, die weder einen unberechtigten Download noch einen illegalen Upload vorgenommen haben. Da die Abmahnkanzleien leider sehr von ihrer Software überzeugt sind, ist es in diesen Fällen besonders wichtig, der Abmahnkanzlei deutlich zu machen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung niemals stattgefunden hat.
Das mag sein, dass die Programme fehlerhaft sind - nur erst einmal steht dann ein Log im Raum, auf welchem alle weiteren Dinge basieren.
@azrael013 schrieb:
Es wird mir also vermutlich aufgrund eines fehlerhaften Programms etwas vorgeworfen, das ich nicht getan habe. Aber ich muss nun Aufwand treiben und "beweisen" dass ich es nicht war - am besten, dass das Programm einen Fehler gemacht hat - das ist irgendwie eine Mission Impossible.
Das ist keine "Mission Impossible", wenn man einen entsprechenden Fachanwalt und Gutachter nutzt -- denn derjenige, der die Logs anfertigt, muss im Zweifel auch darlegen können, wie die Logs erstellt wurden (also ggfs. sogar incl. Quellcodeeinblick in das "Antipiracy-Programm"). Wenn das der (Abmahn-)Anwalt oder derjenige, der die Logs erstellt hat, nicht kann oder will, wird dein Anwalt höchstwahrscheinlich die Nichtzulassung des Beweismittels aufgrund der rechtlichen Unsicherheit fordern (natürlich mit entsprechender rechtlicher Unterfütterung, welche Anforderungen an ein solches "Antipiracy-Programm" gestellt werden -UND- warum das Programm fehlerhaft arbeitet und die damit erstellten "Beweismittel" also unzureichend/fehlerhaft sind).
@azrael013 schrieb:
Wie nennt ihr das denn wenn nicht Beweislastumkehr?
Es ist keine Beweislastumkehr!
Dein Anwalt muss halt beweisen/glaubhaft darlegen/anderweitig belegen, dass die vorgebrachten Beweise der Gegenseite fehlerhaft sind - und das so, dass das Gericht diesem folgt. Im Prinzip genau wie auch bei einem Verkehrsunfall, bei dem dein eigener Anwalt, so er gut ist, auch einen Versicherungsbetrug aufdecken kann und damit dann am Ende das Gericht überzeugen kann, dass du trotz (vermeintlichem) Vorfahrtsverstoß unschuldig bist und die Gegenseite die vollen Kosten zu tragen hat.
Unter Beweislastumkehr hingegen versteht man, dass von bestimmten -normalerweise nicht gesetzten- Gegebenheiten ausgegangen wird, solange nicht das Gegenteil nachgewiesen wird. Zum Beispiel bei der Gewährleistung, wo innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr greift und du als Endverbraucher eben nicht beweisen musst, dass ein später aufgetretener Schaden bereits bei Übergabe im Keim vorhanden war, sondern der Verkäufer dann innerhalb der Zeit beweisen muss, dass du den Schaden nachträglich zugefügt hast.
Geht also bspw. das Handy binnen der ersten 6 Monate kaputt, ist es am Händler den Nachweis anzutreten, dass du das Gerät unsachgemäß genutzt hast (z.B. durch Wasserschaden, Sturz oder Bruch). Erst nach diesen 6 Monaten greift die "normale" Beweislast, bei der du als Kunde nachweisen musst, dass der Schaden schon im Keim bei Übergabe vorhanden war.
am 01.12.2024 21:37
@reneromann Nur eine kleine Korrektur: bei der Gewährleistung sind es jetzt 12 und nicht mehr nur 6 Monate bevor die Beweislastumkehr eintritt.
am 02.12.2024 06:42
"Offensichtlich ein kontroverses Thema."
Nicht wirklich - gibt Fachkräfte dafür - Anwälte - und dort kannst du das ganze ausdiskutieren.