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Sip Daten für meine Telefonie und kein Modem‐ installationscode!
TitanAE
Smart-Analyzer
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Hallo, ich hatte gestern wohl eine Störung. Hatte ein Ticket aufgemacht und es wurde wohl angeblich behoben. Heute kann ich meine Daten für die Telefonie nicht mehr eingeben - bzw. Sie stimmen wohl nicht. Ich benutze eine Speedport Smart4 und wie gesagt bis gestern funktionierte mein Telefon. Als Info, mein Internet funktionierte und funktioniert! Auf Mein Vodafon sehe ich nirgends meine Sip-Zugansdaten. Ich kann nur einen Installationscode anfordern was mir beim Speedport nichts nützt.

 

Daher bitte ich auf diesem Weg um Hilfe.

 

Die Hotline - wenn man(n) es noch so nennen kann ist eine Zumutung, gebrochenes deutsch wo mir "verkauft" wird, Sie würden in Köln sitzen - verstehen mich kaum, der eine hat mir Zugangsdaten fürs Internet neu geschickt, der andere einen Modeminstallationscode obwohl ich gesagt habe das ich einen anderen Fremdrouter benutze und der dritte hat mir angeblich ein neues Sprachpasswort geschickt... was am Ende auch nicht funktioniert.. - Für mich als Langzeitkunden mit DSL, Handy Vertrag und Tablet Vertrag sehr enttäuschend - dabei möchte ich doch nur meine Zugansdaten für Telefonie irgendwo sehen. 

 

Vielen Dank - Ulli Gäbler

16 Antworten 16
TitanAE
Smart-Analyzer
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Ich will hier nicht drauf rumreiten, aber komisch, dass mein 'ungeeigneter' Router seit Jahren perfektes DSL liefert und der SIP-Fehler 403 ein serverseitiger Autorisierungsfehler von Vodafone ist, der rein gar nichts mit der Hardware-Schnittstelle zu tun hat. Die Bundesnetzagentur schreibt mir nicht vor, wo ich meine Hardware kaufe, solange das Modem die Standards erfüllt – und das tut das VDSL-Modem des Smart 4. Die Telekom verkauft den Speedport Smart 4 völlig frei und ohne Vertrag in ihren Shops - wo ich meinen gekauft habe - und auf Plattformen wie Amazon an jedermann. Er ist damit ein absolut handelsübliches Endgerät. Da der Speedport Smart 4 ein genormtes VDSL2-Modem (inklusive Supervectoring) besitzt, erfüllt er die physikalische Schnittstellenbeschreibung der Bundesnetzagentur perfekt - und diese liegt gerade vor mir. Das Gesetz zur Endgerätefreiheit (§ 73 Telekommunikationsgesetz / TKG) besagt, dass der Anbieter den Anschluss am "Netzabschlusspunkt" ( TAE-Telefondose) zur Verfügung stellen muss. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen "handelsüblich" und "Providergerät". Ich hoffe ich konnte damit unklarheiten ausräumen. Und warum ich mir den Router gekauft habe - für mich ausreichend und einfach. Ich habe kein Smart-Home und keine hohen Technischen Erwartungen. 

reneromann
SuperUser
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Du verrennst dich in etwas, von dem du keine Ahnung hast...

 

Nur so: Die Anforderungen zur Schnittstellenbeschreibung sind von Vodafone hier veröffentlicht worden - dazu gehört u.a. die Forderung, dass die Router allesamt DS-Lite / RFC 6333.

Diese Mindestanforderung erfüllt das Gerät der Telekom aber nicht, weil die Telekom dies nicht in die Firmware der Speedports implementiert hat -- somit sind die Speedports rein rechtlich genau genommen eben NICHT kompatibel zu Anschlüssen von Vodafone, weil sie die veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung nicht einhalten. Das gilt aber auch für andere DSL-Anbieter wie bspw. 1&1, die mittlerweile auch die Unterstützung von DS-Lite zwangsweise fordern.

 

Damit ist das Gerät zwar ausreichend für Telekom-Direktanschlüsse - und genau so wird es ja auch nur vermarktet - aber eben nicht für Anschlüsse anderer Anbieter, die in ihren öffentlich verfügbaren Schnittstellendefinitionen z.B. die Unterstützung von DS-Lite fordern.

 

Ob es frei verkäuflich ist, spielt hingegen laut TKG keine Rolle - es muss die vom Anbieter veröffentlichten Schnittstellendefinitionen einhalten, und das tun die Speedports -mit Ausnahme von Telekom-Direktanschlüssen- nunmal an Drittanbieteranschlüssen nicht! Ergo hast du ein ungeeignetes Endgerät und das TKG hilft dir keinen Millimeter weiter - ganz im Gegenteil, die BNetzA würde dir in einem Verfahren dies sogar vorwerfen und das Verfahren einstellen sowie dir die Kosten des Verfahrens auferlegen.

TitanAE
Smart-Analyzer
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Du verrennst dich in etwas, von dem du keine Ahnung hast... nein und muß ich auch nicht, ich bin Endverbraucher ohne technisch nötiges Wissen! Vorsicht mit dieser Aussage: " die BNetzA würde dir in einem Verfahren dies sogar vorwerfen und das Verfahren einstellen sowie dir die Kosten des Verfahrens auferlegen." Ich gehe davon aus, das Sie ebenfalls in den Gesetzen gut Bewandert sind, den - es gilt immernoch die Rechtssprechung der EU/Deutschland - also was Gesetzlich verankert ist und nicht was Betreiber fordern oder wünschen oder angeben. Diese Standart´s sind per Recht fesgelegt. Ich weiß Ihre Kommentare trotzdem zu schätzen und hoffe einfach, das Vodafone mein Telefon wieder in Betrieb bekommt.


@TitanAE  schrieb:

und hoffe einfach, das Vodafone mein Telefon wieder in Betrieb bekommt


das musst du schon selber machen nachdem du neue Zugangsdaten angefordert und erhalten hast


@TitanAE  schrieb:

Du verrennst dich in etwas, von dem du keine Ahnung hast... nein und muß ich auch nicht, ich bin Endverbraucher ohne technisch nötiges Wissen!


Dann lass lieber die Finger von TKG-Paragraphen - sonst verbrennst du sie dir nur noch mehr!

Und dann hole dir ein Gerät, was auch mit "funktioniert an Anschlüssen von Vodafone" beworben wird - und nicht ein Provider-Gerät der Telekom, bei dem die Telekom nur die Garantie für eigene Anschlüsse übernimmt! [Ist übrigens bei den EasyBoxen von VF auch nicht anders - die bewirbt VF auch nicht als kompatibel an anderen Anschlüssen!]

 


@TitanAE  schrieb:

Vorsicht mit dieser Aussage: " die BNetzA würde dir in einem Verfahren dies sogar vorwerfen und das Verfahren einstellen sowie dir die Kosten des Verfahrens auferlegen."


Dann lies dir mal §74 TKG durch und überlege nochmal, was die BNetzA machen wird, wenn ein Gerät nicht die vom Anbieter veröffentlichte und von der BNetzA sogar zusätzlich geprüfte und veröffentlichte Schnittstellenbeschreibung einhält...

 


@TitanAE  schrieb:

Ich gehe davon aus, das Sie ebenfalls in den Gesetzen gut Bewandert sind, den - es gilt immernoch die Rechtssprechung der EU/Deutschland - also was Gesetzlich verankert ist und nicht was Betreiber fordern oder wünschen oder angeben. Diese Standart´s sind per Recht fesgelegt.


Diese Aussage hat so viele Rechtschreib- und inhaltliche Fehler:

a) Es heißt noch immer Rechtsprechung und nicht Rechtssprechung!

b) Es gibt keine EU-Rechtsprechung, weil es keine EU-Gesetze gibt! Es gibt lediglich EU-Verordnungen, die von den jeweiligen nationalen Gesetzgebern in nationales Recht binnen entsprechender Frist überführt werden müssen - deshalb kann man auch nicht vor einem EU-Gericht klagen, weil es kein solches zuständiges EU-Gericht gibt! Wenn überhaupt muss man -sofern die EU-Verordnungen in nationales Recht überführt wurden- den nationalen Rechtsweg einhalten!

c) In §74 TKG hat der Gesetzgeber explizit die Anforderung gestellt, dass die Betreiber die Schnittstellen definieren und veröffentlichen - jeder Betreiber kann also die Schnittstellen selbst definieren und diese der BNetzA zur Prüfung und Veröffentlichung vorlegen. Es gibt keine vom Gesetzgeber vorgegegeben Standards, die alle Anbieter einhalten müssen - ganz im Gegenteil, jeder Anbieter kann da sein eigenes Süppchen kochen!

 

Und da der Speedport weder von der Telekom noch anderen Händlern als "kompatibel mit Vodafone-Anschlüssen" vermarktet wurde noch die nach §74 TKG von Vodafone veröffentlichten Schnittstellenbeschreibungen einhält, ist der Speedport schlichtweg nicht als freies Endgerät im Sinne des §73 TKG geeignet, weil er eben NICHT die Schnittstellenbeschreibungen einhält. Ob er hingegen "kompatibel mit Telekom-Anschlüssen" ist und dementsprechend an Telekom-Anschlüssen als freies Endgerät im Sinne des §73 TKG genutzt werden kann, spielt für einen von Vodafone bereitgestellten Anschluss keine Rolle!

 

Genau wie jener Speedport auch nicht als freies Endgerät im Sinne des §73 TKG für Kabel- oder Glasfaseranschlüsse in Frage kommt, weil ihm schlichtweg dort schon das jeweils notwendige Modem fehlt.

 

Kurzgefasst:

Dein Gerät ist aufgrund der fehlerhaften Umsetzung der nach §74 TKG veröffentlichten Schnittstellenbeschreibung NICHT als freies Endgerät nach §73 TKG an Anschlüssen von Vodafone nutzbar. Kaufe dir ein Gerät, welches als "Kompatibel mit Vodafone-VDSL-Anschlüssen" vermarktet wird - oder nutze eines der Leihgeräte...

andreasabaad
SuperUser
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@reneromann dem ist nichts weiter hinzuzufügen!

Letztlich hat Vodafone @TitanAE ja damals schon auf Dualstack umgestellt, somit hatte er ja noch Glück. 

Ich denke der wurde jetzt aufs Nokia IMS migriert und muss entsprechend seine Zugangsdaten hinterlegen..

Ob das möglich ist bei dem Speedport weiß ich nicht.