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am 31.10.2021 00:40
Guten Tag,
mein Vertrag bei Vodafone ist inzwischen beendet. Ich habe den Router "cbn CH7465CE DOCSIS 3.0 Cable Modem" anschließend von Vodafone abgekauft. Inzwischen brauche ich das Gerät nicht mehr und habe es dementsprechend verkauft.
Beim Käufer baut sich nun kein WLAN auf. Stattdessen taucht die Fehlermeldung "Your home network has a few problems", "Checking Broadband Service!" auf. Ethernet und WiFi Connections sind grün hinterlegt, Broadband Service rot mit !.
Als der Käufer bei Vodafone anrief bekam er die Antwort, dass dieser Router nur für mich nutzbar sei und andere Personen diesen nicht nutzen können.
Ist das wirklich so? Kann ich diesen Router für andere freischalten? Der Vertrag ist wie gesagt längst beendet, das Gerät in meinem Besitz (gewesen).
Besten Dank vorab!
Mit freundlichen Grüßen
Sleve
am 31.10.2021 01:19
Ich ahne inzwischen, dass ich meine MAC-Adresse löschen lassen muss, damit der neue Nutzer das Gerät nutzen kann.
am 31.10.2021 01:36
Hi,
eine Freischaltung des Providergerätes von Vodafone auf andere Kunden erfolgt nicht. Der Kabelrouter gehört auch weiterhin Vodafone. Erstatte dem Käufer sein Geld zurück und lasse dir den Router von diesem zu senden. Anschließend sendest du diesen korrekterweise an Vodafone zurück und kannst auf Antrag dann die "Strafgebühr" zurückerstattet bekommen.
Grüße
am 31.10.2021 02:19
@Sleve1992 schrieb:
Der Vertrag ist wie gesagt längst beendet, das Gerät in meinem Besitz (gewesen).
In deinem Besitz war das die Gerät die ganze Zeit - nur nie dein Eigentum. Insbesondere auch nicht nach Bezahlung der Gebühr für Nichtrücksendung.
Das Gerät befindet sich weiterhin im Eigentum von Vodafone - es wird seitens VF auch nicht mehr für andere Anschlüsse freigeschalten.
am 31.10.2021 08:05
Besten Dank für die Antwort.
Finde ich als Kunde extrem irreführend. Ich kann mich an eine Mail erinnern in der es hieß, dass ich das Gerät entweder abzugeben habe oder zu übernehmen für diesen Betrag. Von Strafgebühr war da keine Rede.
Ergibt für mich ja auch keinen Sinn, da Vodafone mit dieser Gebühr das Gerät offensichtlich abschreibt und ich es ja im Grunde mein Leben lang behalten könnte?!
Wie dem auch sei, ich versuche mein Glück mal mittels Rücksendung und Rückerstattung.
Offtopic: Gibt es die Möglichkeit telefonischen Kontakt mit Vodafone aufzubauen, auch wenn meine ehemalige Kundennummer inaktiv ist? Sie wird zumindest nicht mehr vom "Telefonroboter" akzeptiert weshalb dieser mir einfach auflegt.
am 31.10.2021 10:44
Das hat mit "unfair" oder "irreführend" nichts zu tun.
Du hast ein Leihgerät nicht zurückgegeben - daher gibt es eine Strafgebühr für die Nichtrückgabe. Deshalb ist das Gerät aber nicht in dein Eigentum übergegangen.
Oder glaubst du etwa auch, wenn du bei der Autovermietung das Auto am Ende der Mietdauer nicht zurückgibst und die Selbstbeteiligung der Vollkasko bezahlst, dass du dann Eigentümer des Autos geworden bist? Geschweige denn, dass du nach einem Unfall mit dem Mietwagen, wenn du die Selbstbeteiligung bezahlst, dann Eigentümer des Autos wirst?
So verhält es sich hier mit den Kabelroutern auch - bei Nichtrückgabe musst du eine Strafgebühr (analog der Selbstbeteiligung der Vollkasko beim Mietwagen) bezahlen - das Gerät geht daher aber trotzdem nicht in dein Eigentum über, sondern verbleibt im Eigentum des Vermieters. Dementsprechend kann auch der Vermieter weiterhin festlegen, was in Zukunft mit seinem Eigentum passiert - er kann es freischalten, muss es aber nicht.