Hausverstärker
Netape
Daten-Fan
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Hallo,

mein Hausverstärker ist defekt .. also er qualmte ... 
Habe diesen natürlich vom Strom genommen .. 
VF per Whatsapp kontaktiert .. > verweist mich an die Bauherren Abteilung ...
Bauherren Abteilung verweist mich wieder an Vodafone Störungsabteilung ...


An wen soll man sich denn jetzt wenden bitte ?!?

 

Edit: @Netape  In das passende Board verschoben. Gruß Kurtler

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Netape
Daten-Fan
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Um die Sache zu Ende zu bringen : 
Habe online eine Störung gemeldet, da mich WhatsApp zur Bauherren Abteilung geschickt hat.
Techniker war da, Verstärker defekt. Wurde kostenlos getauscht. Das man den Verstärker selber zahlen muss, davon hat er noch nie etwas gehört.
Einzige Ausnahme : Verstärker wurde bauseitig vom Kunden verbaut. 
Auch das der Kundenservice mich an die Bauherrenabteilung verwiesen hat löste bei ihm nur Kopfschütteln aus.

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11 Antworten 11
Menne99
Giga-Genie
Giga-Genie

melde per Whatsapp eine Störung! 

Der glubb is a Depp
emily2505
Moderator:in
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Hier ist der Link zum WhatsApp Service https://vod.af/VodafoneWhatsAppHilfe LG Emily 

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reneromann
SuperUser
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Und nur um das vorweg zu sagen: Der Hausverstärker ist dein Eigentum, d.h. der Austausch wird dich Geld kosten.

Prinzipiell aber normal über die Hotline eine Störung melden und auf einem Technikereinsatz bestehen - auch wenn der natürlich dann Geld kostet. Der Techniker kann dann aber einen neuen Verstärker einbauen und diesen auch fachgerecht einpegeln...

Kurtler
SuperUser
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Als bei mir der HÜP erstellt wurde, hat mir der Vodafone Techniker den Verstärker mit eingebaut, gehört also Vodafone.

 

Gruß Kurt

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reneromann
SuperUser
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@Kurtler Nope, der Verstärker gehört zum Haus (und damit dem Hauseigentümer), auch wenn er bei der Errichtung des HÜP von Vodafone mit installiert wurde. Auch wenn die Aufkleber von VF da gerne etwas Anderes behaupten, ist § 946 BGB da sehr eindeutig...

Kurtler
SuperUser
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Zahlen musste ich dafür aber nichts. 

 

Gruß Kurt

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reneromann
SuperUser
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Bei der Ersteinrichtung des HÜP sind gewisse Arbeiten in der Pauschale inkludiert...

Dazu gehört auch die Installation eines Verstärkers (der dann aufgrund der o.g. Regel in das Eigentum des Hauseigentümers übergeht).

HausHelene
Giga-Genie
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@reneromann 

Etwas off-topic: 

Wie sieht es denn beim HÜP aus?

Meine deutsche Sprache hat etwas Probleme mit Juristendeutsch, obwohl ich seit Geburt vor über 60 Jahren Deutschland nie für länger als 4 Wochen verlassen habe.

Man sollte nie einen Paragraphen für sich alleine sehen.

Nach den Infos hier spielen da noch andere Paragraphen mit.

Und so wie ich das verstehe, ist der Verstärker nur zu einem bestimmten Zweck verbaut und kann ohne Aufwand und Zerstörung entfernt werden.

Damit dürfte kein Eigentumsübergang durch die Montage entstehen.

Bin aber auch nur Laie.