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Lösung
am 06.11.2024 16:10
Hallo, ich habe meinen Vertrag mit Vodafone im Sommer gekündigt, aber erst gestern habe ich eine Rechnung für einen Router über 35 € erhalten. Ich verstehe nicht, wofür dieser Betrag ist. Später erhielt ich die Information, dass ich den Router an Vodafone zurückschicken muss, aber jetzt habe ich diese Möglichkeit nicht, könnte ich die Kosten für den Router bezahlen und ihn behalten?
06.11.2024 16:16 - bearbeitet 06.11.2024 16:16
Also hast deinen Vertrag gekündigt und dein Leihgerät nicht eingesendet was dir dann nun berechnet wird. Dies hast du aber erst jetzt in Erfahrung gebracht und kannst bezahlen oder den Router zurück senden ?
Hier gibt es nur zwei Lösungen entweder Leihgerät zurück senden oder bezahlen, aber ob die Geräte trotz Zahlung gesperrt bleiben kann ich nicht sagen. Wenn dem so ist würde ich lieber das Gerät zurück geben sonst hast nur einen Dekoartikel, hast du den Router nicht mehr bleiben eh nur das zahlen der Rechnung.
am 06.11.2024 16:24
das Leihgerät muss zum Vertragsende unaufgefordert zurückgeschickt werden und wenn du die 35€ zahlst, musst du ihn natürlich nicht mehr zurückschicken
wenn es sich dabei um einen Kabelrouter handelt, kann der aber nicht mehr an einem anderen Kabelanschluss verwendet werden
am 06.11.2024 16:32
Ja behalten kannst du denn schon, wenn es sich um einen Kabelrouter handelt, kannst du damit nur nichts mehr anfangen, weil dieser an keinem anderen Anschluss mehrt aktiviert werden kann.
Gruß Kurt
am 06.11.2024 16:44
Aber geht eigentlich nicht mit der Gebühr der Router auch in mein Eigentum über, oder ist dies nur als "Schadensersatz" zu verstehen und daher bleibt dieser gesperrt ?
Ich meine wenn ich einen eigenen Kabelrouter aus meinen Vertrag austragen lasse und verkaufe kann der Kunde diesen ja auch nutzen. In dem Fall hätte der Kunde doch das Gerät bezahlt und müsste aus der Datenbank entfernt werden oder nicht ?
am 06.11.2024 16:50
die Kabelrouter bleiben auch nach der Strafzahlung Eigentum von Vodafone
die Strafzahlung ist kein Kauf
06.11.2024 16:58 - bearbeitet 06.11.2024 16:59
Also bezieht sich dann aber die Sperre auch auf DSL Router, weil die Zahlung hierzu wäre doch auch eine "Strafzahlung" ?
Oder es ist hier eben technisch nicht möglich die Geräte zu sperren obwohl ich mir dies nicht vorstellen kann. Nur wäre dann ja der Eigentumsvorbehalt dann noch ein Problem, wenn nach "Strafzahlung" die Mietgeräte weiterhin Vodafone Eigentum sind, dürfte der Kunde nach Zahlung und obwohl diese nicht gesperrt sind nicht verkaufen.
am 06.11.2024 17:04
@Mabanta schrieb:Oder es ist hier eben technisch nicht möglich die Geräte zu sperren
so ist es
deswegen habe ich ja Kabelrouter geschrieben
am 06.11.2024 17:06
OK das habe ich dann soweit verstanden war mir dann nur noch einmal wichtig das ganze zu erfragen gerade für weitere Kunden. Weil wenn nach Zahlung das Leihgerät weiterhin Eigentum von VF bleibt, der Verkauf von DSL Router und nutzen weiterhin dennoch möglich ist dies jedoch nicht erlaubt ist weil es eben dennoch Eigentum von VF ist. Danke für die Info.
am 06.11.2024 17:43
Es ist Fritz Box 7530
Das bedeutet, dass ein Router mit dem Kabel?