Frage
Antwort
Lösung
am 07.05.2024 13:27
Kabelanschluss:
Hallo Zusammen,
ich habe einen superwlanverstärker in eBay gekauft. Superwlan habe ich mir freischalten lassen.
Nun wurde mir gesagt dass ein Superwlanverstärker aus eBay nicht funktioniert, da diese nur beim Besteller funktionieren.
Stimmt das oder gibt es eine Möglichkeit das hin zu bekommen?!
Liebe Grüße und vielen Dank
Felix
am 07.05.2024 13:28
@Felix1001 schrieb:Stimmt das oder gibt es eine Möglichkeit das hin zu bekommen?
das stimmt, denn dabei handelt es sich um Leihgeräte
am 07.05.2024 13:34
Somit heißt das also dass mir der Verstärker nicht bringt und jemand anders zahlt monatlich Geld?!
wieso kann man den nicht auf mich umschreiben oder einen komplett reset machen, damit er funktioniert?
am 07.05.2024 13:44
Hallo Felix1001,
die Leihgeräte sind Eigentum von Vodafone und dürfen nicht weiterverkauft werden. Wenn sie nicht mehr benötigt werden, muss die Option gekündigt werden und das Leihgerät muss an uns zurück geschickt werden. Wenn das Gerät weiter verkauft wird, ist dies strafbar.
LG
am 07.05.2024 15:02
Hallo MariaK,
vielen Dank für deine Antwort.
was mache ich nun mit dem Gerät? Soll ich es Vodafone melden oder wie wäre hier die beste Lösung? Ich wusste ja leider nicht dass es garnicht funktioniert. Der Verstärker ist original verpackt.
liebe Grüße und danke
am 07.05.2024 15:30
@Felix1001 schrieb:ich habe einen superwlanverstärker in eBay gekauft.
return to sender...
und versuchen dein Geld zurückzufordern
am 07.05.2024 16:05
Du meldest dich beim Verkäufer und verlangst dein Geld zurück.
Vorher: Die Artikelbeschreibung überprüfen ob es erwähnt wurde ob das Gerät an einem anderen Anschluss funktionstüchtig ist.
Wenn nicht und der Verkäufer fängt das zicken an - Fall bei ebay eröffnen.
am 07.05.2024 16:21
eBay wird da nicht viel bei machen - Käuferschutz greift in dem Fall nicht (weil es sich um Hehlerware handelt)...
Im Prinzip kann man das Geld als Lehrgeld verbuchen und das Gerät an VF zurückgeben.
am 08.05.2024 19:08
Das verstehe ich nicht, gerade da müsste doch der Käuferschtz greifen. Es sei denn die Transaktionen ist zu lange her und abgeschlossen 🧐
am 09.05.2024 00:38
Also erstmal vielen herzlichen Dank für die ganze Hilfe von euch.
Ich hab den Verkäufer angeschrieben und ihm das ganz geschildert. Er wusste glaub weder dass dieser bei mir nicht funktioniert, noch dass er diesen zurückgeben muss.
Ich habe ihn nun zurückgeschickt und bekomme mein Geld zurück.
Ansonsten greift der Käuferschutz.
liebe Grüße