Frage
Antwort
Lösung
am 16.03.2022 11:10
DSL
Hallo,
Ich habe meinen Vertrag gekünigt und soll nun meine Fritzbox zurückschicken, da sie ein Mietgerät ist. Habe aber leider keinen Retourenschein hierfür und bräuchte also einen.
Und nein:
- Der, der mir damals mit dem Gerät zugeschickt wurde, ist nicht mehr vorhanden.
- Und ein neuer wurde mir nicht per Mail zugeschickt, wahrscheinlich, weil mein Vertrag von 1 und 1 gekündigt wurde und nicht von mir selbst.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Weiger
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 17.03.2022 15:13
@Steinfeld schrieb:
[...] Retourenschein schon im Päckchen... [...]
Verschicke es NICHT als Päckchen, sondern -auch wenn es teurer ist- als Paket!
Päckchen sind weder versichert noch nachverfolgbar - bei Verlust oder Beschädigung haftest du alleine, vom Paketunternehmen gibt's keinen Cent.
am 17.03.2022 15:20
Genauso werde ich es machen!
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am 17.03.2022 15:21
Reneromann! Dank auch Dir, o Katzenfreund, der auch ich einer bin!
am 20.03.2022 20:20
Da hier die Lösung markiert wurde, schließe ich jetzt ab. Wenn wieder mal Fragen oder Anliegen auftauchen, eröffne einfach einen neuen Thread im richtigen Board.