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am 05.12.2018 08:33
Eine Rentnerin (79) wird, da sie dem "Vertriebler" offensichtlich bekannt, in einen Telefonshop mit sanfter Gewalt herein gezogen. Dann beginnt das Ganze.
Ihr alter Vertrag ca.30 € wird vom V. mit 55 € angezeigt (2 GB), der neue Vertrag Red M für 49,99 (11GB) angeboten.
Ein schönes Plus von 5 € und 9 GB. Wenn sie bis dato nicht 29,99 € gezahlt hätte. Dieser alte Vertrag wird natürlich fristgemäß durch den V. gekündigt und durch diverse undurchschaubare Rabatte
ausgeglichen.
Nach mehreren Monaten taucht dann die erste Rechnung auf.
Die Positionen: - Ein Vertrag mit der gekündigten Telefonnr., aber einer neuen Kundennummer
für ca. 45 € + Telefon (erst aus der Rechnung ersichtlich)
- ein zweiter Vertrag mit neuer Telefonnr. Ebenfalls neue Kundennummer
für ca. 51 € + Telefon
- vier Mal dubiose Anbieter durch mobiles Bezahlen
ca.60 €
macht eine Rechnung von 151 €.
Na ja ein kleiner Verlust im Monat von 120 €.
Dazu kommt noch das natürlich 30 € unter der alten Kundennr. abgebucht werden.
Das sind wir denn schon bei einem Verlust von 150,-
Ach so die zwei erwähnten Handys sind nicht im Besitz der Rentnerin.
Lt. Verbraucherzentrale ist der Shop schon öfter durch, derartige Vorgehensweisen aufgefallen.
Ich weiss nicht ob schon Anzeigen vorliegen.
am 05.12.2018 08:50
Hallo @paps, ich fürchte fast, hier wirst du zwar sehr viel Verständnis erfahren, aber Hilfe dürfte schwerlich möglich sein. Ob ein Moderator bzw. das Beschwerdemanagement da was tun kann, ist fraglich, da diese shops in aller Regel nicht unmittelbar von VF betrieben werden.
Eine rechtskundige Beratung wäre dann angeraten, vor allem in Hinblick auf "...in einen Telefonshop mit sanfter Gewalt herein gezogen". Möglicherweise eröffnet sich dadurch die Möglichkeit eines Widerrufs und vermutlich gibt es keine Widerrufsbelehrung, so dass auch die 14-tägige Frist nicht läuft. Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung und keine Rechtsberatung. Aber manchmal wirken Schreiben mit dem Kopf einer Kanzlei häuig, VF zu einer "kulanten Lösung" zu bewegen.
am
05.12.2018
09:17
- zuletzt bearbeitet am
05.12.2018
10:07
von
Der Ritter
Da hier, aus meiner Sicht, eine xxxhandlung vorliegt, wird wohl eine Anzeige unumgänglich sein.
Edit: Und aus meiner Sicht ist es maximal unklug, ohne schlüssige und gerichtsbelastbare Beweise schon mal prophylaktisch und öffentlich eine Straftat zu unterstellen. ![]()