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am 31.07.2018 06:43
am 31.07.2018 07:17
@89puppi89@ schrieb:
Dazu muss ich noch sagen das ich persönlich für den widerrufen Vertrag nicht unterschrieben habe und er somit sowieso nichtig ist.
Eine fehlende Unterschrift macht einen Vertrag nicht nichtig. Oder unterschreibst du beim Bäcker um die Ecke den Kaufvertrag über den Kauf eines Brötchens?
Wichtig ist bei all dem Durcheinander, wie du widerrufen hast bzw. ob es einen Nachweis über den Zugang des Widerrufs gibt.
am 31.07.2018 07:32