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am 30.07.2018 07:50
Hallo zusammen,
mir ist in den Vodafone-AGB für Privatkunden folgender Hinweis aufgefallen: Sie dürfen den Tarif nur als Privatperson nutzen (in 'Für alle neuen RED-Tarife gilt').
Es gibt dieselben Tarife zu nahezu exakt den Preisen (Privatkunde: brutto, Geschäftskunde: netto) auch für Geschäftskunden. Nur in den Zusatzleistungen gibt es kleinere Unterschiede (Geschäftskunde: Personal Agent; Privatkunde: Gigadepot, Vodafone Pass etc.). Ein Geschäftskunde wird auch - wahrscheinlich - über Rabattierungen weit aus weniger bezahlen als ein Privatkunde.
Was bedeutet also dieser Hinweis - der Tarif dürfe nur von Privatpersonen genutzt werden? Heißt das, ich darf mich, wenn ich zu Hause arbeite, nicht in die Telko meiner Firma einwählen?
Beste Grüße
am 30.07.2018 12:57
Hallo netz-sucher,
meinst Du den Passus hier unter Allgemeine Hinweise und Fußnoten? Beim nächsten Mal gern die "Quelle" verlinken.
Die Privatkunden-Tarife, Vodafone Red: Es geht darum, dass diese Tarife in einem Rahmen der privaten Nutzung und nicht kommerziell genutzt werden.
Also ist die Nutzung des Tarifs nicht erlaubt, die auf eine gewerbliche Nutzung schließen lässt. Wie es in den Fußnoten auch anhand der Anzahl der Gesprächsminuten für Standardgespräche aufgeführt ist oder eine unzulässige Kommunikation zwischen Automaten.
Viele Grüße
Alexandra
am 31.07.2018 08:00
Hallo Alexandra,
danke für Deine schnelle Antwort!
Ich kann leider keinen direkten Link einfügen. Gemeint ist die Sektion "Allgemeine Hinweise und Fußnoten einblenden" bei den Privatkunden bzw. "Weitere Hinweise und Fußnoten einblenden".
Was Du angesprochen hast, ist ja genau das, was ich meine. Bis auf den einen Satz, dass man den Red nur als Privatkunde nutzen darf, unterscheiden sich beide in den AGB's in den wesentlichen Teilen so gut wie gar nicht - auch nicht in den kommerziellen Nutzung.
Beispiel:
Privatkunde
"Vodafone ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die Summe der Gesprächsminuten für Standardgespräche ins deutsche Vodafone-Netz mehr als 15.000 Minuten pro Monat bei minutengenauer Abrechnung beträgt."
Geschäftskunde
"Wird eine SIM-Karte in einem Abrechnungszeitraum mehr als 15.000 Minuten für nationale Standardgespräche genutzt ... ist Vodafone berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen."
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Privatkunde:
"Die Nutzung in einer stationären Telefonanlage sowie zur Erbringung von Call-Center-Leistungen und für die Kommunikation zwischen Automaten ist unzulässig, ...."
"Unzulässig ist die Nutzung zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Faxbroadcastdiensten, Telemarketing- oder Call-Center-Leistungen)..."
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Interessanterweise kann man die Red-Tarife für Privatkunden in Rahmenverträgen nutzen - die es ja eigentlich nur für Geschäftskunden gibt (" Eventuelle Rabatte ziehen wir jeweils ab. Das gilt nicht, wenn Sie Kunde in einem Rahmenvertrag sind. ")
Das ist doch nicht ganz logisch, oder?
Viele Grüße