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Antwort
Lösung
am 04.09.2018 20:37
Hallo,
ich habe mich durch alle Seiten gelesen und habe dort erfahren ,das beim Tod des Anschlußinhabers der Vertrag nicht automatisch endet und an die Erben übertragen wird.
Wie funktioniert das ?Was ist mit dem Vertrag ,wenn ich den weiterlaufen lasse ?
Vielleicht kennt ja jemand hier die Antwort 🙂
am 04.09.2018 20:45
am 04.09.2018 20:48
@fohlenpower02@ schrieb:
ich habe mich durch alle Seiten gelesen und habe dort erfahren ,das beim Tod des Anschlußinhabers der Vertrag nicht automatisch endet und an die Erben übertragen wird.
Ja, woher soll VF wissen das der Vertragsinhaber, leider, verstorben ist.
@fohlenpower02 schrieb:
Wie funktioniert das ?Was ist mit dem Vertrag ,wenn ich den weiterlaufen lasse ?
Solange die Zahlungen weiter laufen, dürfte nichts passieren.
@fohlenpower02 schrieb:
Vielleicht kennt ja jemand hier die Antwort 🙂
Sinnvoll scheint mir hier auf einen Mod zu warten, der dir genauere Auskunft geben kann.
am 05.09.2018 09:24
Hallo fohlenpower02 ,
fohlenpower02 schrieb: ich habe mich durch alle Seiten gelesen und habe dort erfahren ,das beim Tod des Anschlußinhabers der Vertrag nicht automatisch endet und an die Erben übertragen wird.
ja und nein 😉
Im Falle eines Todes des Vertragnehmers, erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde eine fristlose Kündigung. Der Vertrag wird nicht auf die Erben übertragen.
Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung ist, dass er / sie Vertragsnehmer ist / war. Lediglich Rechnungsempfänger/in reicht hierfür nicht aus.
Gruß,
Matthias
(Moderator)