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Frage

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Lösung

Vertrag bei Vodafone Endet nach Tot nicht automatisch bzw wird weitergeführt von dem Erben
fohlenpower02
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Hallo,

 

ich habe mich durch alle Seiten gelesen und habe dort erfahren ,das beim Tod des Anschlußinhabers der Vertrag nicht automatisch endet und an die Erben übertragen wird.

 

Wie funktioniert das ?Was ist mit dem Vertrag ,wenn ich den weiterlaufen lasse ?

 

Vielleicht kennt ja jemand hier die Antwort 🙂

3 Antworten 3
Mav1976
SuperUser
SuperUser
Hi @fohlenpower02,

wenn du ihn weiterlaufen lässt, dann ändert sich nichts. Nur der Vertrag wird dann auf den Erben umgeschrieben werden müssen.

Willst du ihn nicht weiterführen, dann musst du ihn kündigen und auch die Sterbeurkunde in Kopie beifügen. VF beendet dann den Vertrag aus Kulanz zum nächstmöglichen Zeitpunkt meist umgehend.

Kleiner Tipp, auch der Mietvertrag und einige Versicherungen enden nicht automatisch, sondern gehen auf den Erben über. Dieser hat meist nur einen Monat Reaktionszeit, um Verträge zu beenden (teils mit einer kurzen Kündigungsfrist). Mache dich da schlau oder lasse dich beraten. 🙂
Peter165
SuperUser
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@fohlenpower02@  schrieb:

ich habe mich durch alle Seiten gelesen und habe dort erfahren ,das beim Tod des Anschlußinhabers der Vertrag nicht automatisch endet und an die Erben übertragen wird.


Ja, woher soll VF wissen das der Vertragsinhaber, leider, verstorben ist.

 


@fohlenpower02  schrieb:

Wie funktioniert das ?Was ist mit dem Vertrag ,wenn ich den weiterlaufen lasse ?


Solange die Zahlungen weiter laufen, dürfte nichts passieren.

 


@fohlenpower02  schrieb:

Vielleicht kennt ja jemand hier die Antwort 🙂


Sinnvoll scheint mir hier auf einen Mod zu warten, der dir genauere Auskunft geben kann.

 

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Matthes
Moderator:in
Moderator:in

Hallo fohlenpower02 ,

 

fohlenpower02 schrieb: ich habe mich durch alle Seiten gelesen und habe dort erfahren ,das beim Tod des Anschlußinhabers der Vertrag nicht automatisch endet und an die Erben übertragen wird.  


ja und nein 😉

Im Falle eines Todes des Vertragnehmers, erfolgt nach Vorlage der Sterbeurkunde eine fristlose Kündigung. Der Vertrag wird nicht auf die Erben übertragen.

Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung ist, dass er / sie Vertragsnehmer ist / war. Lediglich Rechnungsempfänger/in reicht hierfür nicht aus.

Gruß,

Matthias
(Moderator)

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