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Antwort
Lösung
am 02.12.2018 13:03
02.12.2018 13:39 - bearbeitet 02.12.2018 13:42
Hi @Alexa17,
bestimmte Rabatte (z.B. Treuerabatte) werden dem Kunden gewährt, solange der Vertrag nicht gekündigt wird. Das wird auch bei Gewährung der Rabatte dem Kunden mitgeteilt. Kündigt der Kunde, gibt's auch kein Grund einen Rabatt zu gewähren, der die Treue des Kunden belohnt.
Hier (bei freiwilligen Rabatten) bestimmt der Hausherr die Musik, die gespielt wird und wann sie endet. Das Vertragswesen selbst und deren Konstrukt ist im BGB geregelt. Der Vertrag selbst hat ja den Grundpreis von xx Euro von Anfang gehabt. Und diesen hält VF ein, den dafür erhältst du die entsprechende Leistung (Volumen, Netz, Telefonie etc.).
Machen kannst du dagegen gar nichts. Du kannst es nur so hinnehmen, bis der Vertrag endgültig beendet ist.
am 02.12.2018 19:34
am 13.12.2018 12:11
Hallo Alexa17,
brauchst Du hier noch Hilfe?
Dann kannst du mir gern eine PN schicken.
Viele Grüße
Heike
am 21.12.2018 12:14
Hallo,
hier gab es keine Rückmeldung mehr, deshalb gehe ich davon aus, dass das Anliegen bereits an anderer Stelle geklärt werden konnte.
Den Beitrag habe ich nun geschlossen und danke Mav1976 und hafe für die Mithilfe.
Schönes Wochenende.
Heike