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Antwort
Lösung
am 26.04.2019 16:28
Hallo zusammen,
ich wolte ursprünglich einen Young M Tarif über den Online Shop buchen, um den Unidays Rabattcode einzulösen, jedoch habe ich einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter und wollte mich erkundigen, ob eine Kostenübernahme durch Vodafone oder ein späterer Vertragsbeginn möglich ist. Die Frau in der Hotline versicherte mir, dass eine Laufzeitbefreiung möglich sei, jedoch nur bei Buchung über die Hotline. Außerdem wurde mir versichert, dass ich etwa 3h nach Erstellung des Auftrags den Unidays Code selbstständig nachtragen könnte.
Allerdings habe ich ein wenig im Forum gestöbert und habe nun zwei Fragen:
1. Ich meine, ich hätte gelesen, dass eine Laufzeitbefreiung für die Young Tarife nicht möglich ist, stimmt dies?
2. Ich habe in anderen Beiträgen gelesen, dass eine Nachbuchung wenn nur bei einer TArifbuchung über den Online Shop möglich sei, stimtm auch dies?
Ich bin nun sehr verunsichert und weiß nicht, ob ich den Vertrag widerrufen soll um wenigstens den Unidayscode Online einlösen zu können.
Ich würde mich über eine Beantwortung meiner Fragen sehr freuen.
Dankeschön und Viele Grüße,
JTamen
am 26.04.2019 16:49
26.04.2019 16:55 - bearbeitet 26.04.2019 16:58
Zum Thema Laufzeitbefreiung. Du meinst aber nicht die Aktion, in der VF bis max. 6 Monate den Basispreis erlässt? Der gilt m.W. nur bei einem bereits bestehenden Vertrag bei VF (z.B. Festnetz), welcher gigakombifähig ist.
https://www.vodafone.de/hilfe/tarife/gigakombi.html#kann-ich-zu-vodafone-wechseln-obwohl-mein-vertra...
Bzgl . deine Notizenko Frage. Für Youngtarife gilt die Befreiung nicht. Nur Redtarife.
Siehe hier (Fußnote 1 lesen): https://www.vodafone.de/privat/gigakombi/restlaufzeit-uebernahme.html#/login
am 26.04.2019 17:05
Doch ich glaube das meinte die Frau in der Hotline, also Gigakombi berechtigt bin ich. Ich habe sowohl Festnetz & Internet als auch Fernsehen über Vodafone. Lediglich Mobilfunkt hatte ich bislang bei einem anderen Anbieter.
Deshalb wollte ich jetzt Gigakombi und Unidayscode kombinieren und wie oben beschrieben Online den Young M Tarif als Neuvertrag dazubuchen.
Aus Ihren Antworten schließe ich, dass die Laufzeitbefreiung also nicht gewährt wird und der Unidayscode auch nachträglich, da telefonische Buchung, nicht mehr eingelöst werden kann, richtig?
Dementsprechend würde sich also nur ein Widerruf und eine erneute Buchung über den Online Shop lohnen um sowohl unidayscode als auch Gigakombi zu nutzen richtig?
Vielen Dank udn viel grüße
JTamen
am 27.04.2019 14:02
Hallo JTamen,
JTamen schrieb: Dementsprechend würde sich also nur ein Widerruf und eine erneute Buchung über den Online Shop lohnen um sowohl unidayscode als auch Gigakombi zu nutzen richtig?
Richtig ![]()
Tut mir leid, dass es im Vorfeld zu diesen Unstimmigkeiten gekommen ist.
Gruß,
Matthias
(Moderator)
am 27.04.2019 14:29
Hallo,
ich habe jetzt meinen ursprünglichen Vertrag widerrufen, allerdings wird mir im Warenkorb kein Gigakombirabatt abgezogen, obwohl ich bereits die entsprechenden Tarife habe, kann dieser Rabatt später durch den Kundenservice verknüpft / eingebucht werden? Außerdem ist es nicht möglich, sich im Warenkorb mittels meiner Kundendaten anzumelden, es kommt die Fehlermeldung: Technisches Problem.
Außerdem hat mein Bruder ebenfalls einen Vertrag abgeschlossen, bei diesem wurde in der Bestellung der Gigakombirabatt abgezogen. In dem per Mail vor ab zugeschickten Vertrag wird der Gigakombirabatt jedoch nicht abgezogen, er ist dort mit 0,00 angegeben. Liegt dies daran, dass die Gigakombi erst geprüft werden muss und es sich nur einen vorläufigen Vertrag handelt? Mein Bruder hat durch die gebuchten Tarife unseres Vaters die Gigakombi bekommen. (IBAN ist bei diesen Tarifen identisch, Festnetz und TV sind aktiv).
Dankeschön und viele Grüße
JTamen
28.04.2019 15:37 - bearbeitet 28.04.2019 15:37
Hallo JTamen,
die GigaKombi können wir auch nachträglich noch buchen.
Dazu kannst du mir gern eine PN mit Deiner Rufnummer, dem Kundenkennwort und dem Link zu Deinem Beitrag hier schicken.
Viele Grüße
Heike
am 24.05.2019 17:51
Hallo zusammen,
hier gab es keine Rückmeldung mehr vom TE.
Das Anliegen konnte wohl anderweitig geklärt werden.
Hire mache ich nun ein Schloss dran.
Viele Grüße
Heike