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am 10.06.2018 21:50
Vodafone weigert sich Abbuchungstermine oder Abrechnungszeiträume zu ändern, so dass ich einenen ganz ungünstigen Abbuchungstermin erwischt habe. Das ganze noch 24 Monate - juhu.
Ich würde daher gerne den Lastschrifteinzug widerrufen.
Geht das und hat dies Folgen?
Selbstverständlich wird immer überpünktlich überwiesen.
Viele Grüße
Stefan
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10.06.2018 22:02 - bearbeitet 10.06.2018 22:03
Hi @StefanT81,
das kann ich nicht ganz glauben. Ich meine gelesen zu haben, dass über die Kundenbetreuung ein Verschieben einmalig möglich ist.
Siehe hier: https://forum.vodafone.de/t5/Mobilfunk/Abrechnungszeitraum-ändern/td-p/1531054
Ansonsten ist eine Bedingung für ein Vertragsabschluss, dass du am Lastschriftverfahren teilnimmst. Auf Überweisung lässt sich VF ungern ein. Da kannst du das noch so oft versprechen.

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am 11.06.2018 05:40
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am 11.06.2018 07:04
es gibt keinen ungünstigen Abbuchungstermin. Sie müssen nur mal die Höhe einer Monatsrechnung (wie viele tausende Euro mögen dies wohl sein?) als Guthaben auf dem Konto lassen. 🙂
Des Weiteren sollten Sie mir Ihrer Bank einen Dispokredit vereinbaren.
Ehrlich gesagt wundere ich mich immer wieder, dass man kein Geld hat, dafür die teuersten Geräte nutzt! Sicher kein Widerspruch?
Ansonsten, eine einmalige Verschiebung des Abbuchungstermin auf einen gewünschten Termin (bis zu 5 Tage Schwankungen berücksichtigen) ist m. W. möglich. Ggf. einfach mal schriftlich per Kontaktformular beantragen. Dass dies bei Abschluss über einen Drittanbieter anders sein sollte ist mir nicht bekannt.
Gruß
Hafe

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am 11.06.2018 08:09
Sorry, aber diese Antwort ist ein bisschen Grenzwertig.
1. Wenn der Abbuchungstermin 2 Tage vor Gehaltseingang erfolgt ist es zwar grundsätzlich kein Problem das Geld auf dem Konto zu lassen, aber die Gefahr, dass irgendwann mal eine Lastschrift platzt weil mehrere Dinge abgebucht werden (zB Versicherungen / Quartal) ist leider zu groß. Es heißt ja nicht, das absichtlich jeden Monat das Konto geräumt wird. Ich möchte aber auch die Anzahl der Abbuchungen vermeiden, dass nachher meine Bank wirklich mal was zurück bucht - bisher hatte ich noch keine Probleme.
2. Mag ich Lastschrift eigentlich nicht, ich bin so eingestellt, dass ich lieber selbst steuern und überweisen möchte. Leider geht dies nicht überall. Das wäre für mich ja ok, wenn man zumindest den Abbuchungstermin ein paar Tage verändert. So kommt mir keiner mit einer Abbuchung in die quere.
3. War ich bei der Telekom Kunde - da ist problemlos möglich per Überweisung zu zahlen. Und das Ganze kostenfrei. Ich bin niemand der Mobilfunkanbieter ständig wechselt (war 6 Jahre am Stück dort, davor 6 Jahre Base), aber das ist wieder so ein Beispiel, was man eigentlich an der Telekom hatte. Selbst bei Base konnte ich selbst überweisen (+2 Euro Gebühren). Klar zahlt man 5 Euro mehr, dafür aber kundenfreundlichen und komfortablen Service. Eigentlich hatte ich nicht vor, wieder zu wechseln, aber die Sachen die jetzt alle auploppen werden mich auf Dauer nicht bei Vodafone halten...........
Viele Grüße
Stefan
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am 11.06.2018 09:07
@StefanT81@ schrieb:
Das Problem ist das ich über einen Drittanbieter zu dem direkten Vodafone Vertrag gekommen bin (vergünstigtes Handy), da ist eine Änderung nicht möglich.
Ähm...ja. Genau so ist das auch. Was genau ist daher dann der SInn der Sache, hier einen Thread zu einem Thema zu eröffnen, dessen "Ausgang" Sie schon kennen?
Wobei ich die Argumentation nicht verstehe. Vodafone zieht per Lastschrift so ein, daß der Betrag zum Fälligkeitstag bei Vodafone verbucht ist. Genauso sind Sie in der Pflicht, die Überweisung so zu tätigen, daß sie zum Fälligkeitstag bei Vodafone verbucht ist.
Welchen Vorteil bringt da dann das Selbst-Überweisen konkret?
Ein Klick auf "Danke" tut nicht weh - ich sage schon mal "Dankeschee!"
Achtung, es folgt eine Signatur: Wenn überhaupt, dann jammern wir auf einem extrem hohen Niveau.

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am 11.06.2018 09:35
Hallo,
Sinn des Threads war von vorne herein, zu Fragen, ob es möglich ist, die Ermächtigung zum Lastschrifteinzug zu widerrufen (Bitte Fragestellung lesen!).
Ich würde vorher überweisen, nämlich ab Tag der Rechnungsstellung und wie gesagt, ich kann es einfach selber steuern.
VG
Stefan
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am 11.06.2018 11:47
@StefanT81@ schrieb:
Ich würde vorher überweisen, nämlich ab Tag der Rechnungsstellung und wie gesagt, ich kann es einfach selber steuern.
Da die Rechnungsstellung etwa acht bis zehn Tage vor der Rechnungsfälligkeit erfolgt, sehe ich keinen Gewinn oder auch nur Mehrwert darin, wenn Sie auf Selbstzahler umstellen lassen (können). Eher das Risiko, daß Sie es dann doch mal vergessen und dann den nächsten Thread mit "Wegen zwei Tagen zu spät bezahlt gleich Mahngebühren berechnet, das ist soooo unfair!" eröffnen.
Ob eine Umstellung auf Selbstzahler möglich ist, kann hier kein anderer Kunden definitiv sagen. Einf deswegen, weil wir Ihren Vertrag und die dortigen Vereinbarungen nicht kennen. Einfach selbst nachlesen, ob eine Einzugsermächtigung fixer Vertragsbestandteil ist und wenn nicht, dann diese widerrufen.
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am 11.06.2018 12:26
Sorry aber wieso läuft hier alles auf so Unterstellungen hinaus? Bitte meine Posts vorher mal genau lesen und dann schreiben. Ich denke ich brauch mich hier nicht wiederholen, weil manch einer nicht lesen kann. DANKE.
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am 11.06.2018 12:36
@StefanT81@ schrieb:
Ich denke ich brauch mich hier nicht wiederholen, weil manch einer nicht lesen kann.
Geht mir ansich auch so. Deswegen in kurz:
- Selbst nachsehen, ob Einzugsermächtigung verpflichtender Vertragsbestandteil. Wenn nicht, dann löschen lassen.
- Sinnhaftigkeit der Zahlung per Überweisung acht bis zehn Tage vor Fälligkeit ist im Vergleich zu Einzug etwa einen Tag vor Fälligkeit nicht nachzuvollziehen.
Und jetzt auf Wiederseh'n. Tut mir leid, daß ich nicht schreiben konnte, was Sie lesen wollten, sondern geschrieben habe, was zutrifft.
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