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Antwort
Lösung
am 03.08.2018 14:27
Hallo!
Mein Vertrag hatte ich zum 30.07.2018 gekündigt.
Durch die Kudenrückgewinnung, habe ich es am 27.07.2018 um weitere 2 Jahre verlängert.
Die Kundenrückgewinnung hat mir zugesichert das meine Option "EasyTravel Flat" als Bestandskunde weiterhin
bekommen würde. Dieses wurde auch auf der Bandaufnahme wiederholt.
Da ich es heute Online nicht sehen konnte, habe ich die Kundenbetreuung kontaktiert. Mir wurde mitgeteilt das dieses nicht möglich sei. Das mir die Kundenrückgewinnung eine falsche Information gegeben hätte. Habe versucht dem netten Herrn (*ironie aus) zu erklären, das ich nur auf Grund dieser Tatsache meinen Vertag verlängert hätte...
Seine Aussage war: Ob ich es nicht verstehen würde, das es nun mal nicht möglich wäre und er nichts mit der Aussage der Kundenrückgewinnung zu tuen hätte...ich könne ja der Vertragsverlängerung immer noch Widersprechen!
Mein alter Tarif: Red 1.5 GB
Neuer Tarif: Red S
Bin Bestandskund seit 2006!
Hatte EasyTravel Flat vorher kostenlos im Vertrag!
Ich bin gerade fix und fertig! Weiß absolut nicht mehr wie ich mich Verhalten soll?! Mein Problem ist auch, das ich am Mittwoch in den Urlaub fliege 😞
Bitte gibt mir einen Rat was ich nun machen soll....
Danke
am 03.08.2018 14:33
na die Antwort hast Du ja schon bekommen, Widerrufe den Vertrag und damit ist die
Kündigung wieder Wirksam. Wenn dann möglich den alten Vertrag so wie er war
verlängern ohne einen Wechsel in einen anderen.
am 03.08.2018 15:02
Meine hier im Forum gelesen zu haben, das wenn man die Option hatte würde dieses solnage man es nicht gekündigt hat weiterhin ubernommen werden können?
Irre ich mich da?
am 03.08.2018 18:28
Bei der kostenpflichtig gebuchten Easy Travel Flat ist es definitiv so. Sie bleibt auch bei Tarifwechsel erhalten, solange der Kunde sie nicht kündigt. Wie es sich bei der kostenlosen Variante verhält, kann ich nicht sagen. Wo hast du diesbezüglich was gelesen?
Andere Frage:
Wurde die kostenlose Verlängerung der Easy Travel Flat durch die KRG schriftlich bestätigt?
am 04.08.2018 00:55