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Antwort
Lösung
am 15.05.2018 15:59
am 15.05.2018 16:11
es kann sein das der Storno zur Rechungsstellung noch nicht im System ersichtlich war, die
Gutschrift sollte dann in der nächsten Rechnung ersichtlich sein bzw. das Geld wird zurück
überwiesen von dem ersten Vertrag.
am 15.05.2018 16:13
am 16.05.2018 08:00
Hallo anne1406,
ich denke, hier wurde im Sinne der Zufriedenheitsgarantie agiert. Hierbei erstatten wir u.a. den Anschlusspreis nicht.
Wenn das Gerät allerdings nicht angenommen wurde und ein Widerruf im Sinne des Fernabsatzgesetzes erfolgte, sollte keine Berechnung erfolgen.
Sende mir bitte unter Angabe dieses Threadnamens im Betreff eine PN mit den Daten des stornierten Auftrages (Rufnummer oder Kundennummer & Kundenkennwort) zu. Ich schau mir das dann mal an.
Gruß,
Matthias
(Moderator)