unitymedia Vertrag kündigen
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Ein wunderschönes Moin in die Runde,


ich erkläre Mal in Stichworten mein Anliegen.

Momentan habe ich zwei Wohnungen mit unitymedia Verträgen.

Nächstes Jahr endet mein Berufstätigkeit im zweiten Wohnort und ich gehe wieder zurück an meinen Erstwohnsitz. Das Mietverhältnis am Zweitwohnsitz endet am 31.01.2019.

Wie und wo kann ich jetzt den Vertrag für den Zweitwohnsitz kündigen?

Wann und wohin muss ich dann den Router zurück schicken. 


Ich freue mich auf eure Hilfe um die Kündigung ohne großartigen Komplikationen durchzuführen.  


Volker A.

32 Antworten 32
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Hallo an alle,

ich habe heute die schriftliche Kündigungsbestätigung von unitymedia bekommen. Ich habe zum 31.01.2019 gekündigt, weil ich die Zweitwohnung aufgebe und wieder zurück an meinen Erstwohnsitz ziehe. Da habe ich schon seit längerer Zeit einen besseren, teureren Vertrag wie hier.Ich hatte unitymedia auch meine bestehende Vertragsnummer mitgeteilt.

Jetzt wollen die mich bis zum 12.05.2019 bluten lassen, für eine Leistung die ich nicht in Anspruch nehmen kann.

Hat da jemand von euch Ahnung, ob die das rechtlich so machen dürfen, oder gibt es eine Chance dagegen zu klagen, oder auf eine andere weise früher da raus zu kommen?

Ich hatte mal was von einem Sonderkündigungsrecht gehört. Leider nicht in meinem Schreiben erwähnt.

Kann mir da die Bundesnetzagentur weiterhelfen?

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort.

Gruß

Volker

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Da keine Regelung bzgl. Zweitwohnsitz und Zweitvertrag bei Abschluss vereinbart wurde, wird wie bei einem Erstvertrag verfahren. 3 Monate plus sind ja grundsätzlich vereinbart. Preiserhöhung ueber 5% im nächsten Jahr könnte eine Sonderkuendigung rechtfertigen. Ist da was gekommen ?

Wende dich mal an die Beschwerdehotline/Kundenrueckgewinnung. Schau ob eine Kulanzregelung moeglich ist, vielleicht in Verbindung mit einer Vertragsverlängerung fuer den Erstvertrag.
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Wonach richtet sich das 3 Monate plus. Ist das willkürlich? 
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Bei aboalarm gibt es einen Artikel zu dem Thema Sonderkuendigung bei Umzug. Dort gibt es den einen oder anderen interessanten Hinweis. Auch bei der Berechnung des Kuendigungsdatums gibt es unterschiedlich Rechtsaufassungen. Individuelle Rechtsberatung kann hier natuerlich nicht stattfinden - das wäre duennes Eis.

Mein Tipp: Rufe bei der 0800er Nummer auf der Kuendigungsbestaetigung an. Sicherlich findet sich ein akzeptabler Weg. Unitymedia hat ein Interesse dich nicht zu verärgern und dann auch den Erstvertrag auf Dauer zu gefährden.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
@Volker A.
Kurze Frage noch: Was steht den auf der Rechnung als reguläres Kuendigungsdatum ?
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Danke für den Tipp. Ich habe auch schon überlegt die Nummer anzurufen. Denn Unitymedia brauche ich auch nicht unbedingt. Gibt auch was anderes. Meistens aber auch nicht besser, aber was soll's.
Gelöschter User
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Ich mache jede Wette, dass es sich um das reguläre Kündigungsdatum handelt.
Soweit mir bekannt ist, ist es das normale Vorgehen von Unitymedia.
Zunächst bekommst du einen regulären Kündigungsbescheid, der nach der erfolgten Abmeldung angeglichen wird.

Wie sollte UM das anderst handhaben?

Näheres kann dir nur der Chat sagen.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Plumper:
Ich mache jede Wette, dass es sich um das reguläre Kündigungsdatum handelt.
Soweit mir bekannt ist, ist es das normale Vorgehen von Unitymedia.
Zunächst bekommst du einen regulären Kündigungsbescheid, der nach der erfolgten Abmeldung angeglichen wird.

Wie sollte UM das anderst handhaben?

Näheres kann dir nur der Chat sagen.


Ist auch meine Vermutung - daher die Frage nach dem Kuendigungsdatum gemäss aktueller Rechnung.

Normale Sonderkuendigung bei Umzug ist zum Ende des dritten Monats
Nicht anwendbar
Ich hatte gedacht, dass wäre Anfang November nächsten Jahres, da ich den Vertrag vor einigen Jahren im November begonnen hatte. Ich vergaß, dass ich eine höhere Geschwindigkeit aufgeschwatz bekommen habe.

Wie ihr schon vermutet hattet ist das das Kündigungsdatum auf der Rechnung.

CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Haben also das normale Datum genommen, da ja auch keine Ummeldebescheinigung vorliegt. Vermutung bestätigt !

Also macht der Anruf zur Klaerung Sinn.