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Lösung
am 17.11.2018 11:35
ich erkläre Mal in Stichworten mein Anliegen.
Momentan habe ich zwei Wohnungen mit unitymedia Verträgen.
Nächstes Jahr endet mein Berufstätigkeit im zweiten Wohnort und ich gehe wieder zurück an meinen Erstwohnsitz. Das Mietverhältnis am Zweitwohnsitz endet am 31.01.2019.
Wie und wo kann ich jetzt den Vertrag für den Zweitwohnsitz kündigen?
Wann und wohin muss ich dann den Router zurück schicken.
Ich freue mich auf eure Hilfe um die Kündigung ohne großartigen Komplikationen durchzuführen.
Volker A.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.11.2018 14:35
Hey,
bei einer Abmeldung eines Nebenwohnsitzes besteht KEIN gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Der korrekte Ablauf ist also eine reguläre Kündigung zum Ende der MVLZ.
Alternativ kann der Vertrag auch vom Nachmieter übernommen werden wenn gewünscht.
https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/vertragsuebernahme/
Lg Patrick
am 17.11.2018 11:46
am 17.11.2018 11:47
am 17.11.2018 12:05
Sonderkündigung zusammen mit der Meldebescheinigung einreichen. Man muss dann allerdings noch drei Monate zahlen.MfG
am 17.11.2018 12:19
Abmelden muss man sich nur, wenn man in's Ausland zieht, oder erst 1 Woche vor Auszug möglich.
Leider ist der Server für den Umzug's Meldung irgendwie nicht zugänglich.
Ich finde auch keine Hotline Telefonnummer, nur "Ubo" der mir nicht helfen kann. Der versteht mich nicht.
am 17.11.2018 12:32
am 17.11.2018 12:43
Was ich noch dazulegen kann ist die Meldebescheinigung vom Zweitwohnsitz.
am 17.11.2018 12:52
am 17.11.2018 13:02
am 17.11.2018 13:13