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Was tun bei Umzug in bestehenden Haushalt?
Nicht anwendbar

Hallo,


Ich bin seit Anfang 2012 durchgehend Unitymediakunde und bin 2013 auch einmal gemeinsam mut Unitymedia umgezogen. 


Nun ist meine jetzige Wohnung zum 31.08.18 gekündigt,  ich stecke allerdings noch mitten in der Vertragslaufzeit.  


Der Haushalt, in den ich aller Wahrscheinlichkeit ziehen werde (entscheidet sich in den nächsten Tagen), hat bereits einen Internetanschluss von Unitymedia. Ein zweiter Anschluss vor Ort wäre obsolet.


Was mache ich jetzt? Besteht die Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, ihn wegen Nichtnutzung auf eine Art Grundgebühr zu reduzieren oder auf unbestimmte Zeit zu pausieren? Ich habe leider niemanden der meinen Vertrag übernehmen würde. Ich hatte so einen Fall noch nie und bin ziemlich ratlos. 


Viele Grüße 



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Torsten
SuperUser
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Du musst UM dann mitteilen, daß du umziehst und an deinem neuen Wohnort bereits ein UM-Anschluss besteht, inkl. dem Vertragsinhaber und der Kundennummer. Nach dem Umzug musst du die Ummeldebescheinigung in Kopie einreichen und dann wird aus Kulanz der kleinere (billigere) Vertrag beendet und der andere beibehalten.

Im Kabelnetz können übrigens sehr wohl mehrere Verträge am gleichen Ort geschaltet werden, NileXP. Es wird ja nicht wie im DSL-Bereich für jeden Anschluss eine CuDa/TAL benötigt. Bestes Beispiel dafür ist aktuell hier bei mir mein normaler UM-Anschluss sowie der OFT-Anschluss - läuft beides parallel sogar über die selbe MMD.

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9 Antworten 9
Nicht anwendbar
Hey, ich würde das zur Sicherheit mit der Hotline bequatschen. Wenn du umziehst und am neuen Wohnort kann Unity den Anschluss nicht schalten, weil z.B. außerhalb des Ausbaugebietes, kannst du den Vertrag kündigen, mit einer Frist von 3 Monaten.
Im Prinzip ist das hier ja ähnlich. Sie können ihn dir nicht schalten, weil schon ein Vertrag existiert. Aber das ist nur Spekulation.

Viel Glück.
Torsten
SuperUser
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Du musst UM dann mitteilen, daß du umziehst und an deinem neuen Wohnort bereits ein UM-Anschluss besteht, inkl. dem Vertragsinhaber und der Kundennummer. Nach dem Umzug musst du die Ummeldebescheinigung in Kopie einreichen und dann wird aus Kulanz der kleinere (billigere) Vertrag beendet und der andere beibehalten.

Im Kabelnetz können übrigens sehr wohl mehrere Verträge am gleichen Ort geschaltet werden, NileXP. Es wird ja nicht wie im DSL-Bereich für jeden Anschluss eine CuDa/TAL benötigt. Bestes Beispiel dafür ist aktuell hier bei mir mein normaler UM-Anschluss sowie der OFT-Anschluss - läuft beides parallel sogar über die selbe MMD.
Nicht anwendbar
Der Mann an der Hotline war etwas wirr. Erst sagte er ich hätte ein Sonderkündigungsrecht, dann aber dass wenn Unitymedia dort wäre, der teurere Vertrag (wahrscheinlich meiner) weiterlaufen würde und der anddre nicht. Aber kann Unity wegen meinem Umzug dann über Verträge Dritter entscheiden?
Torsten
SuperUser
SuperUser
Nur wenn alle Parteien einverstanden sind. Ansonsten musst du deinen Vertrag bis zum Laufzeitende weiterführen, denn DU hast ja entschieden, umzuziehen - nicht UM. Da UM dich am neuen Wohnort weiterbeliefern kann, besteht kein Sonderkündigungsrecht laut TKG.
Nicht anwendbar
Aber wenn es nicht in meinen Händen liegt und nicht in jenen von Unitymedia sonderm bei Dritten, dann kanm Unitymedia mich ja unter Umständen gar nicht beliefern. Wenn ich zahle, kann ich ja auf eine Beliefeung bestehen. Wenn UM es dann nicht schafft sich mit Mietern und Vermieter zu einigen, kann ich ja nicht darunter leiden? Sorry wirkt obskur auf mich, wenn es einzig von den Gemütern Dritter abhängen soll
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ist dort ein Kabelanschluss verfügbar? Wenn ja, dann kann UM dich beliefern.

Und der Dritte ist der am neuen Wohnort bereits bestehende Vertragspartner, niemand anderes. Wenn der sagt, daß sein Vertrag nicht beendet wird, dann musst du halt deinen Vertrag ordentlich kündigen und weiternutzen bis zum Vertragsende.

Du darfst nicht vergessen, daß DU einen Vertrag mit Mindestlaufzeit abgeschlossen hast. Auch wenn du umziehen musst, kann der andere Vertragspartner auf Erfüllung des Vertrags bestehen, denn er (in dem Fall UM) kann ja nichts dafür, daß DU umziehst. Vor der Änderung des TKG §46 gab es die Möglichkeit einer Sonderkündigung bei Nichtversorgung am neuen Wohnort gar nicht, da durftest du dann in der Tat bis zum ordentlichen Vertragsende zahlen oder halt auf Kulanz des Providers hoffen. Heute gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende, wenn du am neuen Wohnort nicht versorgt werden kannst. Und im Kabelnetz kannst du versorgt werden, denn da können ohne Probleme mehrere Anschlüsse am gleichen HÜP geschaltet werden - wäre auch in Mehrfamilienhäusern sonst ziemlich doof...
Nicht anwendbar
Das heißt meine Fritzbox kann dann neben dem bestehenden Anschluss genutzt werden ohne dass eine zweite Dose verlegt werden muss?
Nicht anwendbar
Wenn nicht über die selbe Dose, dann würde es ja wieder vom Vermieter abhängen.
Torsten
SuperUser
SuperUser
Ja, ich habe hier zur Zeit auch meine eigene Fritzbox und eine UM-ConnectBox an der gleichen MMD und beide funktionieren. Wenn nur eine 3-Loch-Dose vorhanden ist, schickt der Kundenservice dir kostenlos einen aktiven Splitter, der aus einem Dataport zwei macht.