Umzug und Vertrag
Sachrischa
Netzwerkforscher
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Hallo,

Ich wollte eben einen Umzug melden und habe dabei festgestellt, dass in meinem Kundenkonto angezeigt wird, dass es kein Vertrag gibt. Eigentlich habe ich einen Kabelvertrag, der bis in den Sommer noch laufen sollte.

Zuletzt war ich mit einigen Zahlungen rückständig, habe diese aber zwischenzeitlich ausgeglichen. Könnte es sein, dass ich darum rausgeschmissen wurde? Ich fände das nicht weiter tragisch, da ich eh unzufrieden mit Vodafone bin. Aber ich würde gerne wissen, woran ich bin und womit ich zu rechnen habe. Außerdem müsste ich mich um einen anderen Anbieter kümmern.

 

Über Hilfe wäre ich dankbar.

Grüße,

Christin

14 Antworten 14
Gelöschter User
Nicht anwendbar

@Sachrischa  schrieb:

@CE38Das ist es ja. Entweder schenkst du Ihnen drei Monate leistungsfreie Bezahlung oder du bindest dich erneut für zwei Jahre. Ich finde das dem Kunden gegenüber nicht fair. Das Sonderkündigungsrecht sollte ab dem Tag gelten, ab dem Vodafone den Vertrag nicht mehr erfüllen kann. Diese drei Monate machen keinen Sinn.


Es steht nun mal so im Gesetz.  TKG §46(8)

Vielleicht hast du damals einfach falsch gewählt. 🙂

Sachrischa
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

@CE38Das ist eine Perspektive. Meine eine andere. Es mag ja sein, dass da eine wirtschaftliche Rechnung dahinter steht. Die interessiert mich als Kundin weniger. Gesetzliche Regelungen müssen nicht fair sein. Wir wissen, dass wir in einem rein kapitalisitsch geprägten System leben. Und wir wissen, dass alle Entscheidung einzig auf Profit generiert sind. Das hat mit Fairness nicht mehr viel zu tun. Und wirtschaftliche Argumente sind für mich fragwürdig.

@Sachrischa 

Wir wollen hier keine  politische Diskussion von Zaun brechen. In einem reinen kapitalistischen System leben wir aber hier in Deutschland nicht sondern in der sozialen Marktwirtschaft.

 

Unternehmen sind verpflichtet eine Gewinnerzielungsabsicht zu haben - sonst wäre es Liebhaberei.

 

Fairness und Gewinnerzielungsabsicht schließen sich nicht aus. Leitplanken zum Verbraucherschutz sind durch demokratische Mehrheiten legitimiert.

Sachrischa
Netzwerkforscher
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Ich breche nichts vom Zaun 🙂 ich sehe und benenne was dahinter steht. Aber mit den Systemtreuen ist es bei jedem Thema so, dass sie Kritik am System nicht zulassen. Nichts persönliches, ich kenne dich ja nicht. Eine soziale Marktwirtschaft, ja das ist die Idee. Leider funktioniert es nicht so richtig. Nun denn. Ich werde eine Lösung für mein Thema finden. Danke für deinen Beitrag.

Lars
Moderator:in
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Hallo Christin,

 

der Gesetzgeber hat das TKG-Gesetz genau für deinen Fall geschlossen. Vor diesem Gesetz hätte der Anbieter auf die Einhaltung der Vertragslaufzeit bestehen können. Die Verfügbarkeit ist davon unabhängig. Du hast einen Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit geschlossen. Wir können an den Regelungen auch nicht rütteln.

 

Viele Grüße

Lars

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