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Antwort
Lösung
am 07.05.2018 21:10
am 07.05.2018 22:04
Hallo,
vielleicht ne blöde Frage, aber habt ihr zu dem Vertrag schon was schriftliches?
TV Connect würde bedeuten ihr habt ein TV Angebot mit gebucht, wenn der nicht in den Mietnebenkosten bezahlt wird, bei einem reinen Internet/Phone Vertrag wäre das nicht notwendig. Normalerweise ein extra Posten.
TV Connect bezieht sich aber auch nur auf den in der Wohnung vorhanden Kabelanschluß (Antennendose), nicht auf das Kabelnetz welches genutzt wird. Es ist in dem Sinne keine Kabelnutzungsgebühr.
Das Kabelnutzungsentgeld dürfte also von dem örtlichen Kabelnetzbetreiber erhoben werden, welcher das Vodafone Kabel Deutschland Signal durchleitet. Vodafone Kabel Deutschland dürfte mit dem Betrieb des örtlichen Kabelnetzbetreibers wenig zu tun haben.
Zum anderen die Frage, wie wurde der Vertrag abgeschlossen?
In einem Shop? Dann ist ein Widerruf des Vertrages nicht möglich.
am 07.05.2018 22:23
08.05.2018 00:12 - bearbeitet 08.05.2018 00:13
Wenn ihr einen Vertrag mit eurem örtlichen Kabelnetzbetreiber (Fa. Kloeter?) über die Signallieferung schließt, braucht ihr "Vodafone TV Connect" nicht mehr.
"Vodafone TV Connect" ist der Basis-TV-Anschluss - aber den bezahlt ihr mit den 12 € ja an die Fa. Kloeter...
am 08.05.2018 00:19
am 08.05.2018 00:22
Warte am Besten auf einen Moderator - die können eventuell die Connect-Geschichte noch nachträglich ändern...
am 08.05.2018 00:27
am 08.05.2018 00:37
Die Mods lesen hier im Forum mit - einfach ein wenig Geduld sollte reichen...
am 08.05.2018 11:49
Hallo Valletta171,
zunächst möchte ich mir mal den von Euch abgeschlossenen Vertrag in Verbindung mit den Gegebenheiten am Objekt anschauen. Danach weiß ich sicher mehr. Sende mir Deinen Namen, die Anschrift und die Kundennummer, zusammen mit dem Link des Beitrages, in einer privaten Nachricht. Melde Dich dann nochmal kurz hier.
Viele Grüße
Grit
am 08.05.2018 13:00
Hallo Valletta171,
auf dem Objekt ist ein Teil-Mehrnutzer den die Firma Kabel-Kloeters inne hat. Teil-MNV heißt, der Mehrnutzervertrag gilt nicht für alle Wohnungen. Lt. unserem System ist Deine Wohung nicht im Vertrag enthalten, weshalb bei Dir ein TV Connect gebucht wurde. Nun möchte ja die Firma Kloeters von Dir ebenfalls ein Entgelt, nämlich für den genutzten Mehrnutzer. Das wäre natürlich doppelt gemoppelt und ist so nicht gedacht. Ich kann das aber leider nicht klären und habe daher eine Fachabteilung mit eingespannt. Denen habe ich Deinen Fall geschildert und die prüfen jetzt die Versorgungslage am Objekt. Sobald die Kollegen Infos für mich haben, melde ich mich. Du musst Dir wegen der Widerrufsfrist keine Sorgen machen, den Kabelanschluss musst Du nur einmal zahlen, wir bereinigen das auch später noch.
Viele Grüße
Grit