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Frage

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Antwort

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Lösung

Sonderkündigungsrecht nur durch Bestätigung des Vermieters?
Nicht anwendbar
Problem: Internet und TV Verbindung startet sich ständig neu, bis zu 7-8 mal in der Stunde.
Dieser Vorgang nimmt immer ca. 4-5 Minuten in Anspruch. Der Dienst ist also quasie nicht nutzbar, dies ist auch durch einen UM Techniker bestätigt.

Fehlerquelle ist die Verkabelung vom Kabelbaum im Keller zu unserer Wohnung (ganz oben). Hier müsste ein neues Kabel gezogen werden, welches UM aber nicht macht/machen darf. Beim umzug im Dez. versicherte uns UM das hier eine Problemlose Breitbandverbindung erhältlich sei, dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. UM sagte dies weil sie, Zitat "nur bis zur Haustür messen".

Die erneuerung der Verkabelung müsste mein Vermieter bezahlen, der ist davon natürlich nicht begeistert. Folglich zahle ich im moment für ein  Produkt welches ich nicht erhalte oder nur sehr sporadisch und in schlechter Qualität.

Am telefon sagte man mir das ich dann ein Sonderkündigungsrecht hätte, allerdings nur wenn mir mein Vermieter bestätigt das er diese erneuerung der Leitung nicht vornehmen will.

Das kommt mir aber etwas spanisch vor, wenn ich mein Produkt nicht erhalten kann welche UM mir verkauft, sollte ich den Vertrag doch auch Kündigen können?

Danke und Gruß,
Criss
1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Anonym18095
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
@Criss...diese Fragen kann dir nur der Kundenservice von UM vernünftig beantworten. Daher wäre es sehr ratsam sich an diesen zu wenden.

https://www.unitymedia.de/privatkunden/kontakt/

Wenn es schnell gehen soll, dann den UM-Chat nutzen 🙂 Diesen findest du ganz unten auf der Seite.

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3 Antworten 3
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Mich wundert mehr, dass die Installation durch UM überhaupt stattgefunden hat.
Ob sich formell UM mit dem Vermieter kurzschließen muss, weiss ich nicht.
Mir wäre es aber egal. Um aus der Situation rauszukommen würde ich mich lieber selbst drumm kümmern und mit dem Vermieter reden (vielleicht gleich ein Schreiben mitnehmen, das er nur noch unterschreiben braucht).
Wenn dir das unangenehm ist, kannst du alternativ den Weg über die Bundesnetzagentur gehen. Das ist aber sicher wegen des Papierkrams mehr Aufwand.
Nicht anwendbar
Wenn der Vertrag auf Grund von schlechten Leitungen nicht erfüllt werden kann, steht dir m.E. ein Sonderkündigungsrecht zu. Ob nun der Vermieter, oder UM, eine muss die Anlage warten. UM hätte vor Schaltung den Zustand prüfen und für gut befinden müssen. Ist dies nicht der Fall, wie man jetzt sieht, kannst du hoffen jemand setzt es in Stand oder - wenn es niemand machen will - Sonderkündigung.

Da brauchst du auch nicht deinen Vermieter fragen, du hast ja einen Vertrag mit UM.

Anonym18095
Netzwerkforscher
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