Sonderkündigungsfrist bei Umzug
Nicht anwendbar

Hallo,


ab wann gilt die 3monatige Sonderkündigungsfrist? Ab Kündigungseingang oder ab Umzugstag?


Beispiel:


A: Kündigung zum Umzugstermin 30.04.19 (Ummeldebescheinigung wird unverzüglich nachgereicht)


B: Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Ummeldebescheinigung bei UM eingeht


Vielen Dank für die Antworten im Voraus


VG Christoph

1 Akzeptierte Lösung

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Ricky
Moderator:in
Moderator:in

Hallo,


die 3 monatige Frist zum Monatsende startet ab dem Umzugstermin, der auf der Meldebestätigung hinterlegt ist. Nicht mehr ab dem Tag der ersten Meldung durch den Kunden.


VG Ricky

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12 Antworten 12
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Ab dem 1. des Folgemonats an dem die Meldung gemacht wird.
Bei deinem Beispiel und Meldung heute laufen die 3 Monate ab 1.1.2019

Und natürlich nur, wenn am neuen Wohnsitz kein UM verfügbar ist.
Nicht anwendbar
Genau, UM bestätigte mir schon, dass die Dienste am neuen Wohnort nicht verfügbar sind. In einem Telefonat meinte die Dame aber, dass die 3 Monate erst ab dem Eingang der Ummeldebescheinigung beginnen und berief sich auf das Telekommunikationsgesetz. Deswegen frage ich hier lieber nochmal nach.
Anonym16776
Digitalisierer
Digitalisierer
Die 3 Monate beginnen ab dem Datum des Umzuges (wie auf der Ummeldebescheinigung vermerkt). Nicht (!) ab Meldung.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Vermillion:
Die 3 Monate beginnen ab dem Datum des Umzuges (wie auf der Ummeldebescheinigung vermerkt). Nicht (!) ab Meldung.

Lt. Gesetz schon, UM setzt das aber wie oben beschrieben um.
Ricky
Moderator:in
Moderator:in

Hallo,


die 3 monatige Frist zum Monatsende startet ab dem Umzugstermin, der auf der Meldebestätigung hinterlegt ist. Nicht mehr ab dem Tag der ersten Meldung durch den Kunden.


VG Ricky

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Anonym65205
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Tja, damit legt ihr Euch selber ein Ei.

Ich finde, wenn man umzieht macht man das nicht wegen dem Internet-/Telefonanbieter. Deswegen sollte hier mindestens per Kulanz was gehen.

Aber wenn Unitymedia die 3 Monate wirklich durchboxt halte ich es wie mit der Telekom (die mir einen 2. Anschluss in eine 50qm Wohnung legen wollte): Nie wieder Empfehlung und die Negativerfahrung auch gern weiter verbreiten.

Vodafone hat solche Mätzchen nie gemacht.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Zu: "Vodafone hat solche Mätzchen nie gemacht"
Es ist korrekt, hier die Vergangenheit zu wählen.
Nach meinen Erkentnissen war Vodafone der Einzige, der diese Mätzchen nicht gemacht hat. Aber nur dann, wenn gar nicht geliefert werden kann. Dieser Fall tritt aber äußerst selten auf.
Siehe hierzu:
https://community.unitymedia.de/categories/vertrag/question/wechsel-zu-um-nach-ausserordentl-kuendigung-des-vertrags-eines-mitbewerbers

Dass UM diesen Kulanzweg "ab Umzugsmeldung" nicht mehr macht, finde ich schade.
Anonym65205
Smart-Analyzer
Smart-Analyzer
Das sehe ich aber noch ein. Wenn der Anbieter seine Leistung (egal in welchem Umfang) zur Verfügung stellen kann, dann darf er auch das Angebot ändern.

Aber es geht ja darum, dass UM das überhaupt nicht kann.
In meinem Fall liegen in dem Neubaugebiet nicht mal Leitungen von UM. Also von meinem Haus zur Strasse nen Graben für UM buddeln bringt nichtmal was, weil keiner mitgedacht hat als das Gebiet erschlossen wurde.

Bedeutet, dass UM keine Leistung (egal in welchem Umfang) bringen kann.

Wenn das der Fall ist, warum soll ich dann für eine nicht erbrachte Leistung zahlen? Wie geschrieben ist der Hauptgrund eines Umzuges ja nicht der Kabel / Telefonanbieter, sondern es gibt andere Gründe.

Mal davon abgesehen weiss ich doch vorher wann ich umziehe. Das kann ich klar an UM kommunizieren. Warum da erst das Datum der Anmeldung im neuen Wohnort gültig ist bleibt auch zu klären. Bei Nachreichung der Anmeldung gilt als Fristbeginn die mündliche oder schriftliche Ankündigung des Umzugs. Wenn jemand die Anmeldung nicht nachreicht, dann verfällt die Kündigung.

So wäre das kundenfreundlich geregelt.
CE38
Giga-Genie
Giga-Genie
Es gibt in dieser Frage unterschiedliche Rechtssprechung. Unitymedia hat sich die Vorteilhafte herausgesucht. Die Sonderkuendigung kann nur in Zusammenspiel mit der Umzugsbescheinigung wirksam werden - dies ist unstrittig. Ob die vorherige Sonderkuendigung vor dem Umzug schwebend Wirksam (vollendet dann mit der Umzugsbescheinigung) oder eine Sonderkuendigung überhaupt erst mit Vorlage der Umzugsbescheinigung ausgesprochen werden kann, ist strittig.

Der Gesetzgeber sollte fuer Klarstellung beitragen. Allen Versorgern (Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet etc.) sollte bei rechtzeitiger Mitteilung des Umzugs ein Vertragsende zum Umzugsdatum vorgeschrieben sein, sofern der Vertrag am neuen Wohnort nicht fortgesetzt werden kann.