Frage
Antwort
Lösung
am 21.12.2018 14:24
Hallo,
ab wann gilt die 3monatige Sonderkündigungsfrist? Ab Kündigungseingang oder ab Umzugstag?
Beispiel:
A: Kündigung zum Umzugstermin 30.04.19 (Ummeldebescheinigung wird unverzüglich nachgereicht)
B: Kündigungsfrist beginnt ab dem Tag, an dem die Ummeldebescheinigung bei UM eingeht
Vielen Dank für die Antworten im Voraus
VG Christoph
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am 28.12.2018 15:26
Hallo,
die 3 monatige Frist zum Monatsende startet ab dem Umzugstermin, der auf der Meldebestätigung hinterlegt ist. Nicht mehr ab dem Tag der ersten Meldung durch den Kunden.
VG Ricky
am 21.12.2018 14:28
am 21.12.2018 14:35
am 22.12.2018 15:59
am 22.12.2018 16:54
Die 3 Monate beginnen ab dem Datum des Umzuges (wie auf der Ummeldebescheinigung vermerkt). Nicht (!) ab Meldung.
am 28.12.2018 15:26
Hallo,
die 3 monatige Frist zum Monatsende startet ab dem Umzugstermin, der auf der Meldebestätigung hinterlegt ist. Nicht mehr ab dem Tag der ersten Meldung durch den Kunden.
VG Ricky
am 04.01.2019 11:00
am 04.01.2019 11:42
am 04.01.2019 11:55
am 04.01.2019 12:26