Sonderkündigung
Karan1
Daten-Fan
Daten-Fan

Sehr geehrte Damen und Herren, 

aufgrund ständiger Internetstörungen habe ich mich entschlossen von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Grund hierfür ist eine andauernde Störung des Anschlusses. Seit vertragst beginn April 2020 können die vertraglichen Leistungen leider genutzt werden. Trotz mehrfachen Techniker besuchen und Tiefbauarbeiten ist keine besserung in sicht. Da ich auch einen Mobilfunktvertrag bei der Vodafone habe wurde mir über den Telefonischen Kundenservice gesagt, dass mir Datenenvolum aufs Handy gespielt wird solang die Störung noch nicht  behoben wurde. Diese leistung habe ich jedoch nie erhalten troz mehrfacher Kontaktaufname. Ich wurde mehrfach weitergeleitet und eine angestellte von Vodafone hatte aufgelegt nachdem ich mein problem geschildert habe. Anscheind ist Vodafone nicht an einer Problemlösung interssiert. Jetzt bin ich zu dem entschluss gekommen den Vertrag vorzeitig auflösen zu lassen.

 

Ich habe der Vodafone Kabel Deutschland GmbH nun mit einer E-Mail per kontaktformular gekündigt. Mir wurde eine Küdigungsbestätigung zugeschickt, aber erst zum 07. Mai 2022. Ich sehe nicht ein weiter meine monatlichen Beiträge  zu bezahlen, da ich die Vertraglich festgehaltene Leistung nicht erhalte.

 

Eigentlich wollte ich keinen Rechtsanwalt beauftragen aber scheinbar funktioniert es anders nicht.

 

Hat jemand eine Idee oder einen ähnlichen Fall und kann mir Helfen ? Was kann ich dagegen tun ? soll ich meinen Rechtsanwalt beauftragen oder gibt es vielleicht eine außergerichtliche Lösung ?

 

Vielen Dank.

2 Antworten 2
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Kontakt mit dem Beschwerdemanagement suchen.

Der normale Kundenservice wird die Sache nicht weiter bearbeiten. 

 

Ines75
SuperUser
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Hallo @Karan1 ,

 

zusätzlich zur Information von @MasterScorpion  möchte ich noch hinzufügen, dass eine außerordentliche Kündigung an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Wie z.B. eine Fristsetzung. Sollte diese gefehlt haben, kann nur eine normale Kündigung zum Vertragsende anerkannt werden. Was wie genau zu unternehmen ist, kann entweder ein Rechtsanwalt oder aber auch das Internet beantworten. Eine Rechtsberatung bzw. genaue Anweisung darf hier nicht erfolgen, dass sollte bitte Fachleuten überlassen werden.  

 

Viele Grüße, Ines