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am 28.07.2019 07:12
Hallo! Ich habe meinen Kabel Vodafone Vertrag mit Wirkung zum 30.09.2019 gekündigt. Der Termin ist identisch mit dem Kündigungstermin meiner Wohnung, in der ich das Vodafone Produkt nutze. Nun zum Problem. Ich habe eine Kündigungsbestätigung wegen Nichtverfügbarkeit der Kabelprodukte am neuen Standort erhalten. ALLERDINGS läuft die Kündigung lt. Vodafone erst zum 30.12.2019. Wo liegt das Problem? Ich habe die schriftliche Kündigung im JUNI an Vodafone versandt und den Termin 3 Monate in die Zukunft verlegt. Ich habe am 07.06.2019 ein Haus gekauft und dort ist kein Kabelanschluss verfügbar. Warum datiert Vodafone die Kündigung auf Ende des Jahres, obwohl es eine Sonderkündigung ist und ich ja nur kündigte, da KEIN Kabelprodukt an meiner neuen Adresse verfügbar ist? Liegt das vielleicht daran, dass ich mich noch nicht polizeilich umgemeldet habe? Wenn ich mich morgen ummelde, gilt dann der morgige Tag als Beginn der Kündigungsfrist? Über einen Tipp wäre ich dankbar, denn bis Dezember 40 EUR pro Monat zahlen ist to much. Dass am neuen Standort kein Kabel anliegt, ist ja nicht meine Schuld - aber ich werde als Kunde mit 6 Monaten Vorlaufzeit bestraft. Lt. Telekommunikationsgesetz zählt doch der Umzugstag, oder? Und dieser war Anfang Juli. Also habe ich mit Ende September als Ablauf doch richtig gehandelt und die 3 Monate Frist eingehalten. Wie Vodafone auf Dezember kommt, erschließt sich mir leider nicht. Da kann nur die Kündigungsfrist meiner Wohnung zugrunde gelegt worden sein. Doch die hat nichts mit meinem Umzugstermin zu tun. Auch bei der Wohnung gibts ja 3 monate Kündigungsfrist, an die ich mich halten musste, auch wenn ich viel eher umgezogen bin. Wer kann helfen und hat eine Lösung für das Problem?
Viele Grüße
Corina
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am 29.07.2019 16:43
Ich habe Deine PN mit Deinen Daten und der Anmeldebescheinigung erhalten. Besten Dank.
Ich habe die Kündigung nun angepasst. Deine Verträge enden am 27.10.2019. Ich denke, so sollte es nun richtig sein.
Beste Grüße
Tina
am 28.07.2019 08:01
am 28.07.2019 08:07
Hallo! Mit drei Monate weiterzahlen habe ich ja kein Problem. Bei mir sind es aber 6 Monate! Ich bin seit 07.06. Hausbesitzer, habe im Juni den Kabelvertrag gekündigt und bin Anfang Juli umgezogen. D.h., die 3 Monate enden mit dem September. Der Vertrag kann doch nicht mit der Kündigung meiner Wohnung zusammenhängen, sondern ist lt. Telekommunikationsgesetz doch an MEINEN Umzug gekoppelt. Oder verstehe ich da was falsch? Ich möchte in Widerspruch gehen, sodass die Frist wenigstens ab dem Tag meiner Ummeldung gilt. Ist das mit Einsendung der Ummeldung zum neuen Wohnort möglich und wie soll ich vorgehen? Einen E-Mail Kontakt gibt es ja leider nicht.
MfG
Corina
am 28.07.2019 08:12
am 28.07.2019 08:14
Vielen Dank für die Info. Dann ist meine Frage doch beantwortet. Also wenn ich die Ummeldebestätigung einreiche, gilt die Kündigung genau ab diesem Tag? Beispiel: Ich melde mich morgen um - die Kündigungsfrist ist am 28. Oktober abgelaufen? Dann passt es doch. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit, die Kopie der Ummeldebestätigung per e-mail an den Support zu schicken oder muss ich das auf dem Postweg machen?
Viele Grüße
am 28.07.2019 08:27
Hallo @CoRinaK
Schaue mal hier https://kabel.vodafone.de/meinkabel/meine_kundendaten/umzugsservice
und bei Welchen Nachweis kann ich beim Umzug schicken?
Viele Grüße, Kadse
am 28.07.2019 09:53
Hei, das bringt mich leider nicht weiter. Ich kann dort nur den Umzug anmelden - die Kündigung ist ja aber bereits abgesandt und wenn ich jetzt einen Umzug melde, hebe ich das ja wieder auf. Interessant wäre, ob und wie ich die Ummeldebstätigung an den Empfänger bringe, ohne dass ich den Postweg wählen muss. Im Vodafone Shop meinte man zu mir, dafür wären die nicht zuständig - da sie sich nur um den Verkauf kümmern. Servicewüste Deutschland ist da noch human ausgedrückt, zumal mich die telefonische Kundenhotline an den Vodafone Shop "überwiesen" hat. Einen Vertrag abschließen ist einfach. Aber bei der Kündigung ist es ein Hürdenlauf.
MfG
Corina
am 28.07.2019 10:20
am 28.07.2019 11:31
Danke. Dann hoffe ich mal, dass ich mit der Nachreichung meiner Anmeldung die Frist ab diesem Zeitpunkt berechnet bekomme. Ich bin davon ausgegangen - wie bei der Kündigung einer Wohnung, dass ich ZUM ... schreiben muss. Das heißt ja nicht, dass ich erst ZUM ... ausziehe. Wenn der Tag der Anmeldung am neuen Wohnort zählt, sollten wir früher auskommen. Ich lasse mich überraschen.
am 28.07.2019 12:02
@CoRinaK Hallo zusammen, ich sehe das ewas anders. Eine Kündigung wird wirksam, sobald sie zugegangen ist bzw. zu einem genannten Zeitpunkt. Der genannte Zeitpunkt bewirkt aber keinen Fristbeginn wie @mason meint.
Es kommt also darauf an nachzuweisen, wann das die Kündigung rechtfertigende Ereignis, sprich Umzug, stattfand. Wenn es irgendetwas gibt, das als Nachweis geeignet ist den Umzu zum 1. Juli zu beweisen, dann passt das schon. Wenn es nichts anderes gibt, wird halt leider die Ummeldebestätigung mit dem späteren Datum genommen.
Vermutlich wußte man bei VF nicht, dass @CoRinaK die 3 Monate nach TKG schon selbst berechnet hat, sondern ging davon aus, dass dies der Umzugszeitpunkt war. Läßt sich sicher berichtigen.