Vodafone E-Mail & Cloud: Vorübergehende Einschränkungen beim IMAP-Abruf
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am 31.12.2020 12:23
Ich habe eine Rechnung über 388,94€ erhalten, nachdem ich nun, verspätet, die geliehenen Geräte zurückgeschickt habe. Ich habe eine Eingangsbestätigung darüber, dass diese bei Vodafone angekommen sind und direkt auf das Eintreffen der Geräte dort wurde die Rechnung an mich verschickt.
Nun verstehe ich, dass ich diese Rechnung bekommen habe, da die Geräte weit nach der Frist von 14 Tagen durch mich zurückgeschickt wurden.
Dennoch frage ich mich, warum in der Rechnung der Kostenpunkt:
aufgeführt ist. Das bedeutet aus meiner Sicht, dass man davon ausgeht, dass ich die Geräte nicht zurückgeschickt habe und es entstehen mir Kosten, als hätte ich die Geräte einfach behalten.
Meine Frage dazu ist, ob dieser Rechnungsaspekt so korrekt ist, oder ob nur der zweite Kostenpunkt, also die Nichtrücksendung Gültigkeit hat und es für die Geräte bei Vorlage der Bestätgung über die Einsendung eine Erstattung gibt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 02.01.2021 10:14
am 31.12.2020 12:50
Na die Rechnungsposition sagt doch genau das aus, was in ihr beschrieben ist: 'Pauschale für nicht zurückgesandte Geräte': Eine Berechnung, weil Geräte nicht (bis zum Versand der Rechnung) angekommen sind.
Erfrage doch gerne, ob es nachträglich möglich ist, die Einsendung bzw. eine Gutschrift zu prüfen.
am 31.12.2020 12:51
Die Rechnung wurde wahrscheinlich schon kurz vor dem Eintreffen der Geräte erstellt - das sind automatische Prozesse, die einen Eingang bis zum Datum X voraussetzen. Es wäre also durchaus denkbar, dass die Rechnungsstellung bereits zu einem Datum erfolgte, was noch vor dem Eintreffen der Geräte lag, während die Zustellung der Rechnung erst danach erfolgte.
Und nur, weil das Paket lt. Sendungsverfolgung bei VF angekommen ist, sind die Geräte noch längst nicht auch sofort im System als "zurückgekommen" erfasst - da muss ja noch immer ein Mitarbeiter die Pakete öffnen und die zurückgekommenen Geräte im System erfassen...
Wichtig: Die Buchung der Rechnung wird jetzt erst einmal nicht mehr zu verhindern sein - es kann jedoch bei Kabelgeräten eine Rückerstatung erfolgen, wenn die Geräte wirklich in der Zwischenzeit angekommen sind.
am 31.12.2020 15:20
02.01.2021 08:30 - bearbeitet 02.01.2021 08:31
Nicht rechtzeitig zurückgesendete Geräte:
Ich habe inzwischen eine Bestätigung über den Eingang beider Geräte von Vodafone per Mail erhalten.
Die geringere Rechnungssumme in meinem Fall dürfte sich aus der gesenkten Mehrwertsteuer ergeben.
am 02.01.2021 10:14