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Antwort
Lösung
am 12.09.2019 12:18
Hallo zusammen,
mein Vodafone DSL Vertrag läuft im Oktober 2019 aus und ich habe jetzt ein 2playFLY400 + Telefon Komfort Option bestellt.
Aktuell habe ich Gigakombi (Red M 4GB) mit 10 GB + 10€ Rabatt.
Wird dieser Rabatt auch mit dem neuen Vertrag von UM weitergeführt?
Hoffe jemand kann mir zeitnah helfen :).
Gelöst! Gehe zu Lösung.
17.09.2019 09:05 - bearbeitet 26.10.2019 06:52
BKxD schrieb: Muss ich mich hierfür an UIntymedia oder Vodafone wenden?
Da es ja um Datenvolumen für Deinen Mobilfunkvertrag geht, solltest Du Dich hier in der Community zu Deinem Thread (ich lasse diesen auch offen) melden.
Hinweis: hierbei handelt es sich um eine Kulanzregelung, es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Gruß,
Matthias
(Moderator)
Edit: da von Dir nun als gelöst gekennzeichnet, hänge ich hier ein Schloss vor und schließe ab.
am 12.09.2019 12:53
Meine Beiträge sind als normaler User geschrieben. Trete ich in meiner Funktion als SuperUser auf, so ist dies durch kursive Schrift gekennzeichnet.
am 12.09.2019 22:08
Mit wurde im Vodafone Chat gesagt das es nur noch 5 GB und 10 € sind.
Bei 5 GB weniger würde ichnmir schon den Wiederruf überlegen und bei Vodafone DSL bleiben.
am 13.09.2019 08:19
Hallo BKxD,
grds. richtig: Kunden, die die GigaKombi neu abschließen, erhalten 5 GB Extra-Datenvolumen. Die bisherige 10 GB-Promo wurde abgelöst.
Aber mit Wechsel zu Unitymedia finden wir sicher auch eine Kulanzlösung, so dass Du auch in dieser Kombination weiterhin von 10 GB profitierst.
Gruß,
Matthias
(Moderator)
am 13.09.2019 12:46
Hallo Matthias,
danke für die schnelle Antwort. Muss ich mich hierfür an UIntymedia oder Vodafone wenden?
Wäre klasse wenn da was zu machen ist, man gewöhnt sich ja auch an die 10 GB zusätzlich zusätzlich im Monat.
17.09.2019 09:05 - bearbeitet 26.10.2019 06:52
BKxD schrieb: Muss ich mich hierfür an UIntymedia oder Vodafone wenden?
Da es ja um Datenvolumen für Deinen Mobilfunkvertrag geht, solltest Du Dich hier in der Community zu Deinem Thread (ich lasse diesen auch offen) melden.
Hinweis: hierbei handelt es sich um eine Kulanzregelung, es besteht kein rechtlicher Anspruch.
Gruß,
Matthias
(Moderator)
Edit: da von Dir nun als gelöst gekennzeichnet, hänge ich hier ein Schloss vor und schließe ab.