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Lösung
am 29.10.2019 16:00
Hallo, seit Jahren bin ich Kabel Deutschland Kunde und mittlerweile auch Vodafone Kunde. Ich habe meine Rechnungen stets pünktlich gezahlt, aber seit dem ich die Rechnungen nicht mehr per Post bekomme sondern per E-Mail, wurde alles unübersichtlicher. Trotzdem hatte ich keine Probleme bis ich neulich die Versandart der Rechnung auf Papierform geändert habe. Aber seit dem bekam ich die letzten Monate weder per Email noch per Post eine Monatsrechnung. Nur die Mahnung kam in Papierform. Nach kurzer Zeit hatte ich den Betrag in der Mahnung überwiesen, jedoch wurde es irgendwie nicht abgebucht und nichts weiteres Bescheid gesagt. Nun wurde seit heute Morgen unser Internet gesperrt. Im Vodafone Shop kann man Kabel Rechnungen nicht bar bezahlen, habe es schließlich heute Mittag überwiesen. Ich finde die Sperrung ist ungerechtfertigt, dazu sind wir mit 76,98€ weniger als 2€ über der Sperrgrenze. Ich bitte Sie mir zu helfen, da wir dringend Internet nötig haben.
Grüße Demirer
am 29.10.2019 16:21
Hallo @Rd20
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Als Selbstzahler muß man natürlich immer selbst daran denken die Rechnungen pünktlich zu überweisen. Deswegen ziehe ich das Lastschriftverfahren vor um eine solche Situation zu vermeiden. Es gibt natürlich gute Gründe lieber selber die Überweisungen zu tätigen, das ist jedem selbst überlassen und soll von meiner Seite auch kein Vorwurf oder eine Kritik sein.
Wenn es aber soweit gekommen ist das der Anschluß gesperrt wurde erfolgt die Entsperrung erst nach vollständiger Verarbeitung im Vodafonesystem, diese kann zwischen 2 und 5 Tage dauern. Die Moderatoren hier in der Community werden diesen Vorgang leider nicht beschleunigen können.
@Rd20 schrieb:Ich finde die Sperrung ist ungerechtfertigt, dazu sind wir mit 76,98€ weniger als 2€ über der Sperrgrenze. Ich bitte Sie mir zu helfen, da wir dringend Internet nötig haben.
Die von dir erwähnte Sperrgrenze von 75€ betrifft ausschließlich den Telefondienst der dann erst gesperrt werden darf. Der reine Internetzugang kann und darf sogar schon bei einem Rückstand von 0,01€ gedrosselt bzw.gesperrt werden.
Gruß
Dieter
am 29.10.2019 17:11
@Argantho schrieb:Hallo @Rd20
Herzlich Willkommen in der Community ... 🙂
Als Selbstzahler muß man natürlich immer selbst daran denken die Rechnungen pünktlich zu überweisen. Deswegen ziehe ich das Lastschriftverfahren vor um eine solche Situation zu vermeiden. Es gibt natürlich gute Gründe lieber selber die Überweisungen zu tätigen, das ist jedem selbst überlassen und soll von meiner Seite auch kein Vorwurf oder eine Kritik sein.
Wenn es aber soweit gekommen ist das der Anschluß gesperrt wurde erfolgt die Entsperrung erst nach vollständiger Verarbeitung im Vodafonesystem, diese kann zwischen 2 und 5 Tage dauern. Die Moderatoren hier in der Community werden diesen Vorgang leider nicht beschleunigen können.
@Rd20 schrieb:Ich finde die Sperrung ist ungerechtfertigt, dazu sind wir mit 76,98€ weniger als 2€ über der Sperrgrenze. Ich bitte Sie mir zu helfen, da wir dringend Internet nötig haben.
Die von dir erwähnte Sperrgrenze von 75€ betrifft ausschließlich den Telefondienst der dann erst gesperrt werden darf. Der reine Internetzugang kann und darf sogar schon bei einem Rückstand von 0,01€ gedrosselt bzw.gesperrt werden.
Eine Person hatte ihren Telefon- und Internetanschluss bei einem Telekommunikationsanbieter gebucht. Er erhielt eine Rechnung in Höhe von 33,43 Euro, welche der Anschlussinhaber jedoch in der Folge nicht beglich.
Aufgrund dieser Nichtzahlung drohte der Anbieter des Anschlusses seinem Kunden an, den Anschluss künftig zu sperren. Als der Kunde trotz dieser Aufforderung nicht der Begleichung der Rechnung nachkam, vollzog der Anschlussinhaber schließlich die Sperrung.
Hiergegen setzte sich der Anschlussinhaber nun auf dem Rechtsweg zur Wehr. Er beantragte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes, dass die Sperre seines Anschlusses aufgehoben wird. Als das Amtsgericht Bühl dies ablehnte, legte der Antragssteller sofortige Beschwerde ein.
Sperrung des Telefon- und Internetanschluss kann auch per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden!Das Landgericht Baden-Baden entschied daraufhin Anfang Dezember 2012 (Urteil vom 03.12.2012 – Az.: 2 T 65/12), dass die Sperrung des Telefon- und Internetanschlusses per einstweiliger Verfügung aufgehoben werden kann. Der Internet-Provider wurde daher verpflichtet, die Sperrung aufzuheben und die Nutzung des Anschlusses in vollem Umfang wiederherzustellen.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Sperrung gegen § 45k Abs. 2 TKG verstößt. Danach ist eine Sperrung eines Telefon- und Internetanschluss erst dann möglich, wenn der Zahlungsrückstand bei mindestens 75.- Euro liegt. Im vorliegenden Fall war der Kläger jedoch nicht mal bei der Hälfte dieser Summe.
Soll auch für Internet gelten.
Außerdem, wieso bekam ich die letzten 2 Monate keine Rechnung in Papierform. Auch keine Mahnung in Papierform. Die Mahnung war im Kundenportal zu sehen. Rechtlich muss doch die Mahnung als Brief kommen.
am 30.10.2019 15:21
Hallo Rd20,
die Mahnung hast Du ja in Papierform bekommen. Die Rechnungen kannst Du jederzeit auch im Kundenportal abrufen. Ein vorzeitige Entsperrung ist leider nicht möglich, dass passiert automatisch sobald die Zahlung eingegangen ist.
Grüße
Thomas