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Antwort
Lösung
am 30.12.2018 14:47
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 30.12.2018 16:22
Hallo @carrieangela,
eine normale Kündigung würde erst wirksam werden zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das wäre also im März 2021. Das bringt dich nicht weiter.
Was du tun kannst, ist folgendes: Du wendest dich an den Umzugsservice und gibst dort an, wann du wohin umziehst. Sollte dein Anschluss an der neuen Anschrift nicht verfügbar sein, würde der Vertrag nach drei Monaten ab Umzugsdatum (siehe §46 TKG) enden. Voraussetzung dafür ist natürlich der Nachweis des Umzuges in Form einer Ummeldebestätigung. Wenn du also im April umziehst, würde dein Vertag im Juli enden.
Eine andere Lösung ist nicht möglich. Unabhängig davon, ob man etwas (noch) möchte oder braucht, sind Verträge in der Regel einzuhalten. Nur durch den Umzug in ein nicht versorgbares Objekt wäre jetzt ein frühzeitiges Ende möglich. Von daher ist der Weg über den Umzugsservice erheblich sinnvoller, als nochmal einfach zu kündigen.
Viel Erfolg!
am 30.12.2018 16:22
Hallo @carrieangela,
eine normale Kündigung würde erst wirksam werden zum Ende der Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Das wäre also im März 2021. Das bringt dich nicht weiter.
Was du tun kannst, ist folgendes: Du wendest dich an den Umzugsservice und gibst dort an, wann du wohin umziehst. Sollte dein Anschluss an der neuen Anschrift nicht verfügbar sein, würde der Vertrag nach drei Monaten ab Umzugsdatum (siehe §46 TKG) enden. Voraussetzung dafür ist natürlich der Nachweis des Umzuges in Form einer Ummeldebestätigung. Wenn du also im April umziehst, würde dein Vertag im Juli enden.
Eine andere Lösung ist nicht möglich. Unabhängig davon, ob man etwas (noch) möchte oder braucht, sind Verträge in der Regel einzuhalten. Nur durch den Umzug in ein nicht versorgbares Objekt wäre jetzt ein frühzeitiges Ende möglich. Von daher ist der Weg über den Umzugsservice erheblich sinnvoller, als nochmal einfach zu kündigen.
Viel Erfolg!
am 30.12.2018 16:32
@carrieangela Grundsätzlich hat @Ines75 absolut recht.
Aber nur zur Sicherheit: Du schreibst hier im "Kabel-Board". Ein Kabel-Anschluss hat aber mit dem 1&1 deiner Freunde nichts zu tun. Ich vermute mal, du hast nur irrtümlich hier geschrieben und die Sache gehört eigentlich in den DSL-Bereich, da du einen DSL-Vertrag eingegangen bist.
am 30.12.2018 17:07
30.12.2018 17:13 - bearbeitet 30.12.2018 17:16
Hallo @carrieangela der Hinweis von @Ines75 zum Umzugsservice hat nichts mit deinen Möbeln zu tun. Es geht bei dem VF-Umzugsservice darum, dass dein Vertrag umgezogen wird. Ich weiß nicht, ob dies jetzt schon möglich ist, wenn der Vertrag erst am 1.März beginnt, aber jedenfalls solltest du die Sache vor dem 1.April angehen, damit da auch die drei Monate Frist beginnen. Und sei froh, dass vor einiger Zeit das Gesetz geändert wurde, sonst hättest du bis Vertragsende zahlen müssen. Es gilt nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs bei Umzügen an eine Adresse, die der Provider nicht versorgen kann der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten".
Ach ja, du hast vergessen mitzuteilen, ob es um DSL geht, damit der Beitrag entsprechend verschoben weren kann.
am 30.12.2018 17:30
am 30.12.2018 17:40
am 30.12.2018 18:05