Kündigung
Matze4876
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Rahmen des bei Ihnen geführten Vertrages 
Telefonie, Internet (Vertragsnummer: ***), daraus resultierende Probleme folgen auch bei Vertrag 
(Vertragsnummer: ***)
Vertrag 
Anschluss, Digital (Vertragsnummer: ***)

treten die folgenden Probleme auf:

 
Der Router (bereits vor einiger Zeit erwähnt) hat regelmäßige Ausfälle. Jegliche Versuche, z. B. : vom Netz trennen, Kanalwechsel, full reset haben nicht zum gewünschten Ergebnis geführt.
Auch die Position wurde von einem Techniker als korrekt wahrgenommen.

 

Ich bitte Sie, innerhalb von 7 Tagen ab Zugang dieses Einschreibens das oben beschriebene Problem zu beheben. Sollte Ihnen das innerhalb dieser Frist nicht möglich sein, so erkläre ich Ihnen hiermit vorsorglich bereits jetzt die außerordentliche Kündigung zu beiden Vertragsnummern.

 

Sollte die außerordentliche Kündigung wirksam werden, so besteht ab diesem Zeitpunkt zwischen Ihnen und mir keine vertragliche Grundlage mehr, auf deren Grundlage Sie berechtigt wären, weitere Forderungen an mich zu stellen. Rein vorsorglich widerspreche ich daher bereits jetzt allen weiteren Forderungen, die Sie aus dem dann nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnis noch ableiten werden.

 

Sollte die Frist ablaufen und die Kündigung eintreten, so widerrufe ich bereits jetzt die Ihnen erteilte Bankeinzugsermächtigung. Bitte buchen Sie ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Beträge mehr von meinem Konto ab.

 

Über eine kundenfreundliche Lösung würde ich mich sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Austmann

Seelze, 12.01.2019



(Eine Kopie Akte 2-18/34 wurde gespeichert

 

Edit: bitte keine Kundendaten öffentlich posten.

24 Antworten 24
MasterScorpion
SuperUser
SuperUser

Das bitte per Post oder per Fax versenden.

Fristsetzungen in einem Forum funktionieren nicht.

Matze4876
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Das muss ich nicht... Denn:

Ist ein Unternehmen jedoch hinsichtlich seiner Korrespondenz ausschließlich online aktiv, d.h. es folgen sowohl Vertragsschluss als auch sonstige Interaktion (z.B. Vertragsänderungen) problemlos online, darf kein Ausschluss der E-Mail-Korrespondenz speziell für die Kündigung gelten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15). Bietet ein Unternehmen eine reine Online-Dienstleistung an, bei der eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses, auskommt, ist es eine Benachteiligung für den Kunden
Dann nutze das Kontaktformular und poste es nicht öffentlich!
Matze4876
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Wo ist das Problem?
DreiViertelFlo
Giga-Genie
Giga-Genie
Hier werden keine Kündigungen entgegen genommen. Es ist theoretisch nur ein Kunden für Kunden forum.
Matze4876
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
Ja, aber nicht praktisch.

Doch, auch praktisch!

 

Für rechtsverbindlichen Kontakt mit Vodafone musst du das Kontaktformular nutzen! Posts im (moderierten) Kunden-helfen-Kunden-Forum gelten nicht als rechtsverbindliche Aussagen - da nicht sichergestellt werden kann, ob der Poster berechtigt ist, rechtsverbindliche Aussagen für den Vertrag zu treffen - zumal hier im Forum auch ohne jegliche Vertragsauthentifizierung gepostet werden kann. Weiterhin muss VF hier nicht jeden Post zur Kenntnis nehmen - weil nicht alle Mods auch gleichzeitig Angestellte von VF sind.

 

Anders ist es bei Kontaktformular, weil du für die Nutzung desselben dich gegenüber VF authentifizieren musst. Da steht dann auch definitiv fest, dass du berechtigt bist, rechtsverbindliche Aussagen für den Vertrag zu treffen.

 

Mal davon abgesehen:

Handelt es sich um ein Problem mit der WLAN-Geschwindigkeit? Wenn ja: Vergiss es - da gibt es kein Sonderkündigungsrecht, weil dir vertraglich KEINE Mindestgeschwindigkeit PER WLAN zugesichert wird. Die Mindestgeschwindigkeit muss ausschließlich per LAN erreicht werden - so steht's auch in den Regularien der BNetzA. WLAN ist IMMER außen vor.


@Matze4876  schrieb:
Das muss ich nicht... Denn:

Ist ein Unternehmen jedoch hinsichtlich seiner Korrespondenz ausschließlich online aktiv, d.h. es folgen sowohl Vertragsschluss als auch sonstige Interaktion (z.B. Vertragsänderungen) problemlos online, darf kein Ausschluss der E-Mail-Korrespondenz speziell für die Kündigung gelten (Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2016, Az.: III ZR 387/15). Bietet ein Unternehmen eine reine Online-Dienstleistung an, bei der eine ausschließlich digitale Kommunikation geführt wird und die ohne sonstige Erklärungen in Schriftform, also auch ohne Unterschrift oder eingeschränkte elektronische Übermittlung zur Begründung des Vertragsverhältnisses, auskommt, ist es eine Benachteiligung für den Kunden

Und wo ist das hier eine E-Mail-Kommunikation?

Für eine direkte Kommunikation mit Vodafone steht das Kontaktformular für eben GENAU DIESEN Zweck (Einrichung von rechtsverbindlichen Aussagen per elektronischer Kommunikation) zur Verfügung.

 

Wenn man schon auf gerichtliche Urteile abzielt, sollte man auch verstehen, was man postet - sonst kann das ganz schnell in's Auge gehen. Und das kann dir dann auch gerne nochmal ein Anwalt deiner Wahl (natürlich gegen Geld) erklären. Und der wird dir auch (gegen Geld) erklären, dass du keinen Anspruch auf volle Geschwindigkeit per WLAN hast - weil vertraglich nicht festgelegt.

Matze4876
Netzwerkforscher
Netzwerkforscher
... leider geht es hier nicht um Geschwindigkeit. Wo würde dies geschrieben?
Es geht um immer wiederholende Verbindungsabbrüche. Diese werden wissentlich ignoriert. Am Telefon, so wie schriftlich.
By the way;es geht um den 30360 Hitron.. Dieser ist bekannterweise nicht der funktionierende, wie auch hier im Forum, nicht nur von meiner Seite bemängelt wird.
Zu Deiner Beruhigung, die Post ist raus, zusätzlich ein Fax und WhatsApp hat auch ne Info....

RECHTSLAGE IST KLAR