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Antwort
Lösung
am 28.03.2019 10:14
ich ziehe um, möchte den UM-Vertrag aber nicht mitnehmen.
Wo muss ich kündigen und wie sind die Kündigungsfristen.
Viele Grüße
Jörg
Gelöst! Gehe zu Lösung.
am 28.03.2019 10:27
am 28.03.2019 10:27
am 28.03.2019 11:51
am 29.03.2019 15:08
Wünsche dir noch ein erholsames Wochenende! 🙂
- Suse
am 16.06.2019 20:08
ich ziehe zum 01.8.2019 aus BaWü nach Brandenburg (hier versorgt UM nicht) und kann demnach meinen Vertrag auch nicht mitnehmen.
Ich werde als direkt zum 1.8. die Meldebestätigung an UM senden und meinen Vertrag kündigen.
Was passiert dann? Muss ich dennoch 3 weitere Monate die Gebühr bezahlen obwohl ich keine Möglichkeit hätte, die Leistung weiter in Anspruch zu nehmen?
Muss ich bereits vor meinem Umzug kündigen oder reicht eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht sobald meine neue Meldebestätigung vorliegt?
Freue mich über eine Antwort.
Erik
am 16.06.2019 20:25
am 17.06.2019 22:11