Kündigung wegen Umzug
Anonym73735
Youngster
Youngster
Hallo zusammen,


ich ziehe um, möchte den UM-Vertrag aber nicht mitnehmen.

Wo muss ich kündigen und wie sind die Kündigungsfristen.


Viele Grüße


Jörg

1 Akzeptierte Lösung

Akzeptierte Lösungen
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Bei einer Kündigung wegen Umzug kommt es nicht darauf an, was du willst.
Es gilt ausschließlich ob UM kann.

Wegen der Fristen richtet sich UM inzwischen ganz genau an die Providerinterpretation des TKG §46 (3 Monate ab Umzug). und vergesse ja nicht die Meldebescheinigung zu schicken.

Hier das Formular:
https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/umzug-formular/
Wenn es nicht tut, musst du dich an den Service wenden.
Am besten Chat oder Socialmedia.

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6 Antworten 6
Gelöschter User
Nicht anwendbar
Bei einer Kündigung wegen Umzug kommt es nicht darauf an, was du willst.
Es gilt ausschließlich ob UM kann.

Wegen der Fristen richtet sich UM inzwischen ganz genau an die Providerinterpretation des TKG §46 (3 Monate ab Umzug). und vergesse ja nicht die Meldebescheinigung zu schicken.

Hier das Formular:
https://www.unitymedia.de/privatkunden/hilfe_service/wissenswertes/umzug-formular/
Wenn es nicht tut, musst du dich an den Service wenden.
Am besten Chat oder Socialmedia.
Gelöschter User
Nicht anwendbar
p.s. Du kannst natürlich auch versuchen, deinen Vertrag an den Nachmieter zu übergeben.
Dazu gibt es auch Formulare im Hilfe-Service und auch hier gibt es was in den FaQs
Janice1
App-Professor
App-Professor
Hallöchen Jörg, 

die Antwort von Plumper ist soweit richtig. Ich möchte sie nur ein wenig ergänzen 😉

Ziehst du um und können wir dort unsere Dienste nicht anbieten, dann können wir dir natürlich ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Mit dem Datum des Umzugs (hierbei gilt das, welches auf der amtlichen Meldebescheinigung vermerkt ist) läuft der Vertrag noch 3 Monate bis zum Ende des dritten Monats. 

Wie Plumper schon meinte: Wichtig ist hierbei das Einreichen der Bescheinigung. 

Können unsere Dienste angeboten werden, richtet sich deine Kündigung nach der normalen Vertragslaufzeit. Hier kannst du den Vertrag bis zu zwei Monate vor dem Vertragsende kündigen, danach verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. 

Auch eine Vertragsübernahme ist möglich. Hierbei müssten beide Parteien - sprich Du und dein "Nachfolger"- das folgende Formular ausfüllen und bei uns einreichen:

https://www.unitymedia.de/content/dam/dcomm-unitymedia-de/Privatkunden/pdf/Formular_zur_Vertragsuber...


Wünsche dir noch ein erholsames Wochenende! 🙂

- Suse

Anonym78789
Youngster
Youngster
Hallo,


ich ziehe zum 01.8.2019 aus BaWü nach Brandenburg (hier versorgt UM nicht) und kann demnach meinen Vertrag auch nicht mitnehmen.


Ich werde als direkt zum 1.8. die Meldebestätigung an UM senden und meinen Vertrag kündigen.


Was passiert dann? Muss ich dennoch 3 weitere Monate die Gebühr bezahlen obwohl ich keine Möglichkeit hätte, die Leistung weiter in Anspruch zu nehmen? 


Muss ich bereits vor meinem Umzug kündigen oder reicht eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht sobald meine neue Meldebestätigung vorliegt?


Freue mich über eine Antwort.


Erik

Hemapri
Host-Legende
Host-Legende
Kündige am besten schon vorher und reiche die Meldebestätigung nach. Die 3 Monate musst du noch bezahlen, es sei denn, die Mindestvertragslaufzeit endet früher. Ob du eine Möglichkeit hast, die Leistung in Anspruch zu nehmen, ist unerheblich. Diese drei Monate stehen jeden Anschlussanbieter im Falle einer berechtigten Sonderkündigung rechtlich zu.

MfG
Torsten
SuperUser
SuperUser
Du kannst natürlich auch versuchen, ob der Nachmieter deinen Vertrag übernehmen möchte. Dann würde einfach zum 1.8. ein Vertragspartnerwechsel durchgeführt und du wärst raus.