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Antwort
Lösung
am 12.03.2020 17:16
Hallo,
ich habe am zweiten Wohnsitz einen Vertrag von Unitymedia, der bis 1.9.2020 läuft. Nun werde ich den zweiten Wohnsitz aufgeben und nur noch in meinem Hauptwohnsitz leben, wo kein Unitymedia-Anschluss vorhanden ist, sodass die vertraglichen Leistungen von Unitymedia nicht erfüllt werden können.
Kann ich jetzt den Vertrag von Unitymedia mithilfe des Sonderkündigungsrecht frühzeitig mit einer drei monatigen Frist kündigen? Falls ja, brauche ich neben der Meldebescheinigung von meinem Hauptwohnsitz zusätzlich noch eine Wohnungskündigung des zweiten Wohnsitz von meinem Vermieter?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
am 12.03.2020 17:23
am 12.03.2020 18:29